Zurück nach Deutschland

| 22. Januar 2019 18:34 |
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Internationales Recht


Beantwortet von


12:04

Liebe Anwälte,

ich bin damals einfach abgehauen ins Eu-Ausland und habe mich Unsichtbar gemacht. Ich war Unternehmer und habe keine Steuererklärung gemacht und habe Unterthaltszahlungen eingestellt weil ich damit persönlich nicht mehr klar gekommen bin.

Jetzt geht mir langsam das Geld aus und würde gerne nach Deutschland zurück um ein Harzt 4 Empfänger zu werden. Ich habe als Unternehmer auch hundertausende Steuern bezahlt.

Aber ich denke das es diverse Haftbefehle gegen mich gibt. Wegen Unterhalt prellen, Steuerflucht, und weil ich meine Kredite auch nicht weiter bedient habe bestimmt auch Betrug.

Ich würde gerne zurück kommen und meine Sachen in Ordnung bringen. Aber bevor ich nach Deutschland komme würde ich gerne wissen ob etwas gegen mich vorliegt. Gibt es einen SIS-Eintrag oder Haftbefehl?

ich würde gerne erstmal nach Deutschland kommen und ein paar Sachen regeln bevor ich mich stelle. Wie kann ich raus-bekommen was gegen mich vorliegt? Soll ich mit dem Flughezug nach Amsterdam einreisen oder mit dem Zug. Ich will nicht gleich am Flughafen verhaftet werden. Ich würde gerne vorher ein paar Dinge regeln.

Ich hoffe das mir ein Anwalt dir richtige vorgehensweise darstellt. Ich will nicht direktt verhaftet werden. Ich bin bereit mich den Problemen zu stellen aber würde gerne erstmal nach Deutschland kommen.

Die Frage ist! Kann ich über das Ausland einreisen wie Amsterdam ohne verhaftet zu werden und gibt es eine Möglichkeit herauszufinden was gegen mich vorliegt`?

Gibt es einen Haftbefehel ausserhab Deutschlands oder einen Sis Eintrag?

Vielen Dank. Ich möchte mich den Sachen stellen aber nicht direkt am Flughafen.

Liebe Grüße

22. Januar 2019 | 19:14

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

es gibt keine zentrale Auskunftsstelle für offene Haftbefehle. Sinn und Zweck des Haftbefehls ist es ja gerade die jeweilige Person dingfest zu machen.

Man kann sich aber - unter Gefahr der Offenbarung des derzeitigen Aufenthaltsortes - an die Polizei / Staatsanwaltschaft des letzten Aufenthaltortes wenden. Diese werden aber möglicherweise aus kriminalistischer List möglicherweise auch falsche Auskünfte erteilen. Solange kein europäischer Haftbefehl vorliegt, könnten Sie zumindest in den Niederlanden einreisen.

Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 25. Januar 2019 | 11:14

Ich bin mit dieser Antwort nicht zufrieden. Ich habe den Eindruck das hier einfach nur das Geld abgegriffen werden sollte.

Man kann sehr wohl eine Auskunft vom Zentralregister bekommen und auch eine Abfrage beim Sis ist möglich.

Ich habe eigentlich gehofft eine qualifizierte Antwort zu bekommen die mir aufzeigt wie ich im Vorfelld klären kann was gegen mich vorliegt.

Ihr Hinweis über die Niederlande einzureisen wäre keine Option wenn ein SIS Eintrag vorliegt.

Bitte ziehen Sie Ihre Antwort zurück damit jemand anderes meine Frage beantworten kann.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Januar 2019 | 12:04

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihr Eindruck täuscht Sie.

Es gibt kein Zentralregister für Haftsbfehle, auf das ein Anwalt Zugriff hätte. Anfragen können Sie natürlich stets stellen.

Gutes Gelingen und eine sichere Heimreise.

Sie verwechseln wohl das Bundeszentralregister mit einer Stelle für offene Haftbefehle:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Fragen/FAQ_node.html;jsessionid=248DFA51856464E8A68F01DBA179D1B7.1_cid392#faq4153608

Ihre Vorstrafen, die mannigflatig sein könnten, können Sie dort als Bürger natürlich abfragen. Aber nicht offene Haftbefehle. Gleiches gilt für das SIS System. Es gibt keine Auskunftsansprüche. Das war doch Ihre Frage.

Wenn Sie anderer Meinung sein solllten, können Sie ja gerne die entsprechenden Anfragen stellen bei der StA an Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland.

MfG
RA Saeger

Ergänzung vom Anwalt 25. Januar 2019 | 12:08

Ergänzend: Sie können doch den Antrag nach Artikel 58 SIS II Ratsbeschluss IVm §§ 57 , 58 Bundesdatenschutzgesetz an das BKA wenden, um die Auskunft zu erlangen:

Zum Formular hier:

https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/AnfragenAuskunftserteilung/AuskunftserteilungSIS/auskunftserteilungSIS_node.html

Ansonsten gibt es aber keine Datei für offene Haftbefehle.

MfG
RA Saeger

Ergänzung vom Anwalt 25. Januar 2019 | 12:13

Ich würde mich vorrangig an das Bundeszentralregister wenden. Dort sind alle etwaigen Urteile enthalten.

Ohne Urteile auch kein Haftbefehl, wenn die Delikte nach den §§ 78 ff StGB verjährt sind.

MfG
RA Saeger

Bewertung des Fragestellers 27. Januar 2019 | 14:55

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

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"

Leider war die Antwort inhaltlich falsch.

Zudem kam der Anwalt patzig rüber. Mein Eindruck war das schnell das Geld ab gegriffen werden sollte und mit einer möglichst lapidaren Antwort gerechtfertigt wurde.

Es war raus geschmissenes Geld.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Die Ausführungen zur Auskunft zum SIS wurden ergänzt / korrigiert. Möglicherweise haben Ihre Anfeindungen unsachlicher Art auch meine Reaktionen mitverursacht. Ich wünschen Ihnen jedenfalls Erfolg bei Ihrer Rückkehr in die BRD.

MfG
RA Saeger

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. Januar 2019
1,2/5,0

Leider war die Antwort inhaltlich falsch.

Zudem kam der Anwalt patzig rüber. Mein Eindruck war das schnell das Geld ab gegriffen werden sollte und mit einer möglichst lapidaren Antwort gerechtfertigt wurde.

Es war raus geschmissenes Geld.


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