Sehr geehrter Fragensteller,
es gibt keine zentrale Auskunftsstelle für offene Haftbefehle. Sinn und Zweck des Haftbefehls ist es ja gerade die jeweilige Person dingfest zu machen.
Man kann sich aber - unter Gefahr der Offenbarung des derzeitigen Aufenthaltsortes - an die Polizei / Staatsanwaltschaft des letzten Aufenthaltortes wenden. Diese werden aber möglicherweise aus kriminalistischer List möglicherweise auch falsche Auskünfte erteilen. Solange kein europäischer Haftbefehl vorliegt, könnten Sie zumindest in den Niederlanden einreisen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Ich bin mit dieser Antwort nicht zufrieden. Ich habe den Eindruck das hier einfach nur das Geld abgegriffen werden sollte.
Man kann sehr wohl eine Auskunft vom Zentralregister bekommen und auch eine Abfrage beim Sis ist möglich.
Ich habe eigentlich gehofft eine qualifizierte Antwort zu bekommen die mir aufzeigt wie ich im Vorfelld klären kann was gegen mich vorliegt.
Ihr Hinweis über die Niederlande einzureisen wäre keine Option wenn ein SIS Eintrag vorliegt.
Bitte ziehen Sie Ihre Antwort zurück damit jemand anderes meine Frage beantworten kann.
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihr Eindruck täuscht Sie.
Es gibt kein Zentralregister für Haftsbfehle, auf das ein Anwalt Zugriff hätte. Anfragen können Sie natürlich stets stellen.
Gutes Gelingen und eine sichere Heimreise.
Sie verwechseln wohl das Bundeszentralregister mit einer Stelle für offene Haftbefehle:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Fragen/FAQ_node.html;jsessionid=248DFA51856464E8A68F01DBA179D1B7.1_cid392#faq4153608
Ihre Vorstrafen, die mannigflatig sein könnten, können Sie dort als Bürger natürlich abfragen. Aber nicht offene Haftbefehle. Gleiches gilt für das SIS System. Es gibt keine Auskunftsansprüche. Das war doch Ihre Frage.
Wenn Sie anderer Meinung sein solllten, können Sie ja gerne die entsprechenden Anfragen stellen bei der StA an Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland.
MfG
RA Saeger
Ergänzend: Sie können doch den Antrag nach Artikel 58 SIS II Ratsbeschluss IVm §§ 57
, 58
Bundesdatenschutzgesetz an das BKA wenden, um die Auskunft zu erlangen:
Zum Formular hier:
https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/AnfragenAuskunftserteilung/AuskunftserteilungSIS/auskunftserteilungSIS_node.html
Ansonsten gibt es aber keine Datei für offene Haftbefehle.
MfG
RA Saeger
Ich würde mich vorrangig an das Bundeszentralregister wenden. Dort sind alle etwaigen Urteile enthalten.
Ohne Urteile auch kein Haftbefehl, wenn die Delikte nach den §§ 78 ff StGB
verjährt sind.
MfG
RA Saeger