Möglichkeiten beim Impressum

| 14. Dezember 2018 18:44 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


09:22

Zusammenfassung

Kann ich mein Impressum mit Künstlername, Postbox-Adresse und Kontaktformular gestalten und meine Kontaktdaten als Bilddatei einfügen?

Eine Kontaktperson muss im Impressum angegeben werden, ein Künstlername ist nur zulässig, wenn er im Pass eingetragen ist. Eine Postbox-Adresse ist erlaubt, wenn man dort erreichbar ist, und ein Kontaktformular ersetzt nicht die Pflicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse. Kontaktdaten dürfen nicht als Bilddatei eingefügt werden, um die Gleichheit für sehbehinderte Menschen zu gewährleisten. Kontaktdaten im Video ersetzen nicht das Impressum auf YouTube, dieses sollte in den Kanalinfos stehen.

Sehr geehrtes Team,

habe folgende Fragen:

- Möchte meine künstlerischen Werke über meine Website und YouTube selber präsentieren und dabei mit Links auf Online Shops hinweisen, vielleicht sogar eines Tages meine Werke über meine Website selber verkaufen. Möchte aber im Ganzen als Künstler anonym bleiben. Besteht dafür eine Möglichkeit ohne dass jemand anderes statt mir für meine Website verantwortlich ist?
- Falls ein Impressum egal in welchem Fall nötig ist, interessiert mich ob dabei mein Künstlername statt dem eigentlichen Namen, eine POST BOX als Kontakt-Adresse und nur ein Kontaktformular statt e-mail Adresse und Telefonnummer ausreicht?
- Falls wirklich meine direkten oder letztendlichen Kontaktdaten erforderlich sind, darf ich diese als gut lesbare Bilddatei einfügen und nicht als freier Text, damit es von vielen Suchprogrammen nicht aufgesaugt werden kann?
- Ersetzen Kontaktdaten im Video das Impressum auf YouTube?
- Besteht ein Unterschied zwischen .de und .com was die Impressumspflicht angeht?

14. Dezember 2018 | 19:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

1. Eine Kontaktperson (natürlich oder juristisch) muss nach § 5 TMG zwingend im Impressum angegeben werden. Auch wenn Sie einen Firmennamen angeben, muss der Vertretungsberechtigte genannt werden. Um diese Pflicht kommt man nicht herum.

2. Ein Künstlername darf angegeben werden, wenn dieser in Ihrem Pass eingetragen ist. Ein inoffizielles Pseudonym ist in Deutschland nicht zulässig. Eine Postbox Adresse darf man angeben, Voraussetzung ist nur, dass Sie unter der angegebenen Adresse erreichbar sind. Es gibt für so etwas auch virtuelle Adressen, welche die Post dann weiterleiten. Das Kontaktformular ersetzt nicht die E-Mail Adresse. Diese ist verpflichtend. Die Telefonnummer ist hingegen keine Pflichtangabe und darf weggelassen werden.

3. Nein, man darf dieses nach überwiegender Ansicht (es ist strittig) nicht als Bilddatei einbetten. Die Begründung liegt im allgemeinen Gleichheitssatz. Das Impressum muss leicht erkennbar sein und sehbehinderte Menschen dürfen nicht ausgegrenzt werden. Eine Bild kann nicht von jeder Software für sehbehinderte Menschen interpretiert werden.

4. Nein, Kontaktdaten im Video sind nicht ausreichend. Das Impressum darf in der Videobeschreibung stehen, besser aber in den Kanalinfos. Eine Verlinkung ist erlaubt.

5. Nein, es gibt keinen grundsätzlichen Unterschied. Maßgeblich ist die Zielgruppe an die Sie sich richten. Wenn dies jedoch englischsprachige Kunden sind, entfällt die Impressumspflicht mit einer .com Domain. Solange Sie sich aber an deutschsprachige Interessenten richten, unterliegen Sie der Impressumspflicht. Indizien sind dafür neben der Domainendung, vor allem die Sprache der Videos.



Ich hoffe, Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 18. Dezember 2018 | 00:12

Bedeutet dies, dass wenn man sich bei einer .com Domain nur an englischsprachige Interessenten richtet, man der Impressumspflicht allgemein nicht unterliegt oder ist dann einfach nur der deutsche Rechtraum ausgeschlossen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Dezember 2018 | 09:22

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Es bedeutet, dass man dann nach deutschem Recht kein Impressum benötigt, weil das Recht des Server-Standortes gilt, wenn nicht klar erkennbar ist, an Kunden aus welchem Land man sich richtet. In den USA gibt es zum Beispiel keine Impressumspflicht.

Viele Grüße
Alexander Dietrich

Bewertung des Fragestellers 17. Dezember 2018 | 12:34

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