Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Fordern Sie den Anwalt per Einwurf-Einschreiben unter Fristsetzung auf, Auskunft über den Sachstand zu geben und insbesondere - falls dies noch nicht geschehen ist - abschließend abzurechnen.
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die örtliche Anwaltskammer wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sollte ich noch etwas abwarten oder direkt das Einschreiben absenden?
In welcher Frist muß der Anwalt den Kostenfestsetzungsbeschluß denn an die Gegenseite senden, damit sie bezahlt?
Und er selbst muß ja nun wohl auch Geld an mich zurückzahlen. Wie sind die Fristen?
Welche Fristsetzung sollte ich ansetzen in dem Einschreibebrief?
Liebe Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Normalerweise hielte ich eine zweiwöchige Frist für angemessen, im Hinblick auf die Weihnachtsfeiertage würde ich eine Frist bis Anfang Januar setzen. Aus meiner Sicht können Sie, da Sie bereits mehrfach versucht haben, Kontakt aufzunehmen, zeitnah schreiben.
Der KFB wird dem Gegner vom Gericht direkt zugestellt. Erst zwei Wochen nach dieser Zustellung darf die Vollstreckung überhaupt beginnen.
Allerdings: Der Anwalt hat seinen Vergütungsanspruch Ihnen gegenüber, Sie haben einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Gegner. Sie können also nur verlangen, dass der Anwalt ordnungsgemäß Ihnen gegenüber abrechnet und anschließend, wenn Geld vom Gegner eingeht, diese Beträge an Sie auszahlt. Darum: Setzen Sie eine Frist bis Anfang Januar für die Sachstandsanfrage und für die ordnungsgemäße Abrechnung.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel