Paragraph 45 Absatz 2 Jgg

| 16. Juli 2018 20:42 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ist eine Beschwerde bzw. ein Klageerzwingungsverfahren bei Einstellung nach Paragraph 45 Abs.2 JGG möglich oder bleibt nur die Möglichkeit einer Dienstaufsichtbeschwerde gegen den betreffenden Staatsanwalt
Danke für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

16. Juli 2018 | 21:30

Antwort

von


(19)
Q7, 24
68161 Mannheim
Tel: +4962143685444
Tel: +491602009461
Web: https://strafrechtskanzlei-kolivas.com/
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen sowie des veranschlagten Honorars wie folgt beantworten:

§ 45 JGG ist eine gesetzliche, speziell für das Verfahren gegen Jugendliche geschaffene Ausprägung des Opportunitätsprinzips, wonach die Staatsanwaltschaft befugt ist, in bestimmten Fällen von der Verfolgung einer Straftat abzusehen.

Gegen eine Entscheidung des Jugendstaatsanwaltes nach § 45 Abs. 1, 2 JGG ist ein Klageerzwingungsverfahren unzulässig. Da es sich um eine Ermessensentscheidung des Staatsanwaltes handelt, scheidet ein
Antrag auf gerichtliche Entscheidung unter entsprechender Anwendung des § 172 Abs. 2 Satz 3 StPO aus.Dem Verletzten bleibt lediglich die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Georgios Kolivas
Fachanwalt für Strafrecht

Bewertung des Fragestellers 16. Juli 2018 | 21:37

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Kurze und verständliche Antwort. Vielen Dank

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Georgios Kolivas »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. Juli 2018
5/5,0

Kurze und verständliche Antwort. Vielen Dank


ANTWORT VON

(19)

Q7, 24
68161 Mannheim
Tel: +4962143685444
Tel: +491602009461
Web: https://strafrechtskanzlei-kolivas.com/
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Revisionsrecht, Betäubungsmittelrecht, Fachanwalt Strafrecht