Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Nach Ihrer Schilderung wurde vorliegend ein Darlehensvertrag mit einer bestimmte Laufzeit geschlossen ( Ende des Studiums ), so dass der Betrag zu jetzigen Zeitpunkt noch nicht fällig ist und somit auch derzeit nicht zurückgefordert werden kann.
Sie müssten im Streitfall beweisen können, dass diese Laufzeit vereinbart worden ist.
Unabhängig davon ist ein Darlehen grundsätzlich verzinslich. In Ihrem Fall wird allerdings nach den Gesamtumständen von einer vereinbarten Unverzinslichkeit auszugehen sein, so dass kein Grund ersichtlich ist,500 € über den Darlehensbetrag zu fordern.
Weiterhin wäre auch die Frist von 5 Tagen unangemessen kurz, so dass hier eine angessene Frist ( 2 Wochen )zu gelten hätte.
Ich empfehle Ihnen, die Gegenseite schriftlich darauf hinzuweisen, dass der Darlehensvertrag mit einer bestimmten Laufzeit vereinbart worden ist und der Betrag deshalb noch nicht fällig wird. Die Fälligkeit tritt erst mit Abschluss des Studiums ein. Weiterhin weisen Sie die Gegenseite darauf hin, dass nach Ihrer Ansicht die Unverzinslichkeit vereinbart worden ist.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt
Kann ich die Forderung zum jetztigen Zeitpunkt auch ignorieren?
Danke für die superschnelle Antwort!
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich können Sie die Forderung auch ignorieren.
Nur die Gegenseite muss hier handeln, um Ihre - nach deren Ansicht bestehenden -Ansprüche durchzusetzten.
Sofern Sie allerdings überhaupt nicht reagieren, wird die Wahrscheinlichkeit nach der Erfahrung größer, dass die Gegenseite einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie beantragt und die Angelegenheit vor Gericht geklärt werden muss.
Sollten Sie/Ihr Sohn einen solchen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, achten Sie darauf, dass Sie innerhalb von 2 Wochen Widerspruch gegen diesen einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt