Muss ich von mir aus eine Strafsache ansprechen bevor von mir ein Führungszeugnis verlangt wird (fahren ohne Erlaubnis mit Alkohol Einfluss, Strafe verbüßt Fahrerlaubniss würde wieder erteilt) obwohl für die Ausübung der Tätigkeit keine Erlaubnis benötigt wird? Ich musste ein Zeugnis nachreichen und nun soll geklärt werden ob ich für diesen Beruf noch geeignet bin. Mit vorläufiger Aussage da ich mich in der Probezeit befinde ist dieses Verhalten untragbar und führt wahrscheinlich zur Kündigung. Hauptätigkeit entstören einer technischen Anlage
rechtlich sind Sie NICHT verpflichtet, dem Arbeitgeber auf diese verbüßte Strafssache von sich aus hinzuweisen. Sie sind also nicht zur Vorabinformation verpflichtet.