Realschulabschluss wiederholen

26. August 2007 15:58 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Hallo,

ich habe in diesem Jahr meinen Realschulabschluss gemacht, allerdings ohne Empfehlung / Erlaubnis für den Besuch einer gymnasialen Oberstufe.

Gibt es eine Möglichkeit den Abschluss nochmal zu machen, mit dem Ziel, die Erlaubnis für die Oberstufe zu erlangen, oder ist das völlig ausgeschlossen?

Bundesland wäre RP.

Danke.

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können die Empfehlung für die gymnasiale Oberstufe auch aufgrund einer gesonderten Prüfung erlangen. § 25 der Übergreifenden Schulordnung besagt hierzu Folgendes:

(3) Wird eine Empfehlung nicht erteilt, kann der Schüler eine Prüfung ablegen.
(4) Die Prüfung gliedert sich in
1. eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache und
2. eine mündliche Prüfung in einem der Fächer Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde, Physik, Chemie oder Biologie nach Wahl des Schülers.
Sofern es zur Sicherung der Entscheidung über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung gemäß Satz 1 Nr. 1 erforderlich ist, findet in diesen Fächern auch eine mündliche Prüfung statt. Die schriftliche Prüfung dauert in jedem Fach 90 Minuten; die mündliche Prüfung soll in jedem Fach 20 Minuten nicht überschreiten. Die Prüfung findet an den ersten beiden Unterrichtstagen nach den Pfingstfeiertagen statt.
(5) Die Prüfung ist mit Erfolg abgelegt, wenn in allen Fächern mindestens die Note "befriedigend" erreicht worden ist. Ausreichende Leistungen in einem oder zwei Fächern können durch mindestens gute Leistungen in anderen geprüften Fächern ausgeglichen werden.


Fragen Sie bitte bei Ihrer früheren Schule oder bei dem Gymnasium, welches Sie gern besuchen würden, nach, wo Sie sich für diese Prüfung anmelden müssen und wann Sie sie ablegen müssen. Ich wünsche Ihnen hierfür viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

Rückfrage vom Fragesteller 26. August 2007 | 17:08

Hallo,

danke für Ihre Antwort, leider war ich aber auf einer Gesamtschule - für diese Schulart ist keine Nachprüfung bei der 10. vorgesehen.

Ich bin nun etwas sauer / verwirrt, weil ich gerne ein Jahr dranhängen möchte (bsp. um den Abschluss zu wiederholen), um die volle Erlaubnis für eine gymnasiale Oberstufe zu bekommen.

Der Besuch einer Berufsfachschule oder eine Ausbildung ist für mich bisweilen eher eine Notlösung.

Haben Sie eventuell noch einen Tipp, der mir noch weiterhelfen könnte?

Danke!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. August 2007 | 19:52

Es tut mir sehr Leid, aber das Schulrecht in Rheinland-Pfalz eröffnet nach meinen Recherchen für Ihre Situation leider keinen Ausweg. Eine Wiederholung der zehnten Klasse ist in Fällen wie dem Ihren nicht zulässig, diese hätte zudem bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien beantragt werden müssen. Sie werden in den sauren Apfel beißen müssen und eine Berufsfachschule besuchen oder eine Ausbildung beginnen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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