Mein Vater hat Ferienwohnrechte in Malga/Spanien und hat ein ominöses Angebot von einer Firma bekommen. Keine negative Einträge aber auch ein fehlendes größeres Impressum mit Ansprechpartner konnte ich schon herausfinden. Die Homepage endet mit .info mitSitz in Spanien und Auszahlungsstelle auf Malta. Es meldet sich ein deutscher Herr telefonisch aus Spanien.
Nun ist es so dass diese Firma meinem Vater dieses Ferienwohnrecht "Timeshare" für eine stolze Summe von fast 12.000 Euro abkaufen möchte und bisher alles sehr gut verlief. Der Termin zur Unterschrift stand schon als gestern eine Mail reinflatterte dass ein Registereintrag dafür fehlen würde und da die Sache natürlich schon in der Abwicklung wäre sie gerne dies übernehmen wollen und einen eigenen Notar damit beauftragen würden. Kosten konnten sie uns nicht sagen, sie wollen dass wir erstmal eine Vollmacht unterschrieben, dass sie dann für uns ein Mandant beantragen für deren Notar.
Nun haben wir uns jetzt erstmal dagegen entschieden und weitere Informationen gefordert. da es natürlich für uns sehr lukrativ wäre, dachte ich frage ich hier mal über eine Einschätzung. Gerne sende ich mal die Paiere dazu zu.
Ich würde mich sehr über eine kurze Einschätzung freuen.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten möchte:
Gemäß § 484 BGB
bedürfen Timesharing-Verträge (nur) der Schriftform. In den anderen EU-Ländern - einschließlich Spanien - gibt es ähnliche Vorschriften, da das Teilzeitwohnrechterecht durch die EG-Richtlinie 1994/47/EG vom 26. Oktober 1994 harmonisiert ist. Demzufolge sollte auch die Übertragung von Ferienwohnrechten durch schriftlichen Vertrag möglich sein.
Dass nun plötzlich eine notarielle Beurkundung gefordert wird, erscheint merkwürdig, da der Käufer das ja - zumal es sich um einen gewerblichen Käufer handelt - bereits vorher hätte wissen können. Keinesfalls sollten Sie daher eine Vollmacht unterzeichnen, die mit weiteren Kosten und insbesondere der Möglichkeit eines Verlusts Ihres Ferienwohnrechts einhergehen könnte.
Ob es sich tatsächlich um eine betrügerische Masche handelt, lässt sich aus der Ferne natürlich nicht abschließend beurteilen. Erfahrungsgemäß sind lukrative Angebote, bei denen kurz vor Abschluss "plötzlich" noch weitere Anforderungen auftauchen, jedoch äußerst kritisch zu bewerten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.