Eingangsbereich

| 22. Dezember 2016 16:15 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag ,

Habe heute die Teilungserklärung vom Notar erhalten . Mein Gewerbe hat Öffnungszeiten bis 23 Uhr , die Terasse davor bis 22 Uhr . Der Eingang zum Gewerbe verläuft über einen Teil der Terasse , dürfen die Kunden nach 22 Uhr über die Terasse laufen um ins Gewerbe reinzukommen , wenn in der Teilungserklärung steht ': die Terasse ist für gewerbliche und berufliche Zwecke erlaubt , jedoch bis 22 Uhr '

22. Dezember 2016 | 16:43

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,


das zielgerichtete Betreten und Überqueren der Terrasse ist auch nach 22:00 Uhr erlaubt.

Lediglich das Verweilen auf der Terrasse, also ein längerer Aufenthalt ist nicht zulässig und muss vermieden werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 24. Dezember 2016 | 00:40

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26135 Oldenburg
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