Produkthaftungsgesetz

12. August 2007 16:36 |
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Internationales Recht


Ich beabsichtigt, gelegentlich Geräte aus Nicht-EU-Ländern zu importieren und an privaten sowie gewerblichen Verbrauchern zu verkaufen. Die geräte wurde durch TÜV/Dekra in dem jeweiligen Land zertifiziert.

Nach dem Produkthaftungsgesetz bin ich Quasi-Hersteller, haftet daher für alle Schäden. Meine Frage:

1. Warum muß ich das? Denn: ich importiere nicht irgendein Gerät von irgendeinem Hersteller, sondern Gerät, das von TÜV/Dekra geprüft wurden und dabei kein Fehler erkannt wurde (Zertifikat kann als Nachweis begelegt werden).

2. Wie kann ich diese Haftung weiter an Hersteller weitergeben? Gibt es ein internationes Recht, das dafür sorgt, daß ich diese Haftung gesichert weitergeben kann?

Vielen Dank für Ihre Auskunft

-- Einsatz geändert am 15.08.2007 10:59:30

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