Knebelvertrag für Rassekatze

| 5. August 2007 16:47 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
|

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von


17:24

Guten Tag,
jüngst habe ich für 400 € eine Rassekatze gekauft. Nach dem Telefonat fuhr ich los - 180 km. Dort Angekommen wurde auf einmal von einem Vertrag gesprochen. Da sich meine Frau in den Kater verguckte nahmen wir das Tier mit. Im Vertrag las ich daheim - Übergabe am Wohnort des Käufers - kann ich hier nachwirkend Kosten geltend machen? Weiter steht im Vertrag ich müsse den Kater innerhalb von 6 Monaten kastrieren lassen und bekomme dann erst die Orginalpapiere, ist doch eigentlich mein Eigentum? Im Vertrag steht das Tier ist ein Liebhabertier und sollte ich doch damit züchten wollen müssen 400 € nachentrichtet werden, sonst wird 2000 € Srafe fällig.
Ist so ein Vertrag bindent? Was sagt hier das Deutsche bzw. EU-Recht ???

5. August 2007 | 16:57

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrter Ratsuchender,


der Vertrag ist nach dem hier anwendbaren deutschen Recht, das sich insoweit auch nicht vom EU-Recht unterscheidet, einzuhalten.

Allerdings stellt sich hier die Frage, wann welcher Vertrag zustande gekommen ist.

Ist, wovon ich ausgehe, bereits am Telefon der Vertrag (das Tier zu dem Preis) geschlossen worden und nicht nur das Angebot zur Sichtung gemacht worden, gilt bereits dieser Vertrag und zwar nur zu den dort getroffenen Bedingungen.

Dann sollten Sie auch die Papiere mit Hinweis auf diesen Vertragsschluss herausverlangen.


Ist der Vertrag erst tasächlich am Sitz des Verkäufers zustande gekommen, haben Sie diese Bedingungen akzeptiert und werden sich daran messen lassen müssen.

Die Fahrtkosten könnten Sie nur dann geltend machen, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 5. August 2007 | 17:22

Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Also hier die Nachfrage: Im Internet gesehen, angerufen und 50 € angezahlt(überwiesen). Nach 2 Tagen Rückanfrage per Email vom Züchter, wieder wir angerufen, termin vereinbart und nach 2 Wochen Katze geholt. Bis dato war von einem Vertrag und etwaigen Details keine Rede. --> Und niemand fährt 180 km umsonst, also nahmen wir die Katze zu den bereits erwähnten und leider unseglichen Bedingungen mit.

Danke für Ihre Hilfe

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. August 2007 | 17:24

So, wie Sie es schildern, ist der Vertrag dann telefonisch zustande gekommen.

Hier sollten Sie nun schriftlich die Anfechtung der Bedingungen erklären und die Herausgabe der Papiere verlangen

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