Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und die darin übermittelten ersten Angaben zu Ihrem Sachverhalt.
Sie haben als Bundesland Nordrhein-Westfalen angegeben. Für die Rechtslage hier in NRW kann ich mitteilen, dass es keinen automatischen Abgleich der Immatrikulationen zwischen den Hochschulen gibt. Insofern ist momentan wohl davon auszugehen, dass keine Universität die jeweils andere unterrichten wird.
Etwas anderes ergibt sich nur, wenn Sie an einer Stelle Zweifel sähen würden, also etwa gegenüber der Universität A Scheine der Universität B anrechnen lassen wollten, oder ähnliches.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser ersten Antwort bereits weiterhelfen. Diese online-Beratung kann eine anwaltliche Erstberatung nicht ersetzen, aber Sie soll Ihnen einen ersten Eindruck von der Rechtslage vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt
An zwei Universitäten im Master (der gleiche Studiengang und Abschluss)
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Hotstegs, LL.M.
Zusammenfassung
Zwischen den nordrhein-westfälischen Universitäten findet kein Datenaustausch statt. Es gibt also kein "Studentenmelderegister", das automatisch parallele Immatrikulationen aufdecken würde.
Zwischen den nordrhein-westfälischen Universitäten findet kein Datenaustausch statt. Es gibt also kein "Studentenmelderegister", das automatisch parallele Immatrikulationen aufdecken würde.
Hallo,
Ich möchte wissen, ob die Universitäten das herausbekommen, dass ich mich jetzt an einer 2 . Uni in den Master eintrage (für die selben Fächer etc. also kein anderen Zweitsudium) und möchte mich dann nach einem Semester entscheiden, an welcher ich bleibe. Dies hängt nur damit zusammen, wie schnell ich den Abschluss an welcher Uni schaffe wegen den Pürfungsordungen. Ich möchte keine STandpauke etc. Es ist nur ein Übergang (circa 3-5 Monate!!) und ich weiß, dass dies meistens nur geht, wenn man 2 verschiedene Studiengänge studiert. Nun meine Frage:; Wer kriegt das wann mit? Wir die eine Universität über eine weitere Immatrikulation unterrichtet?Ich bin über 25 und selbst gesetzlich versichert.