Baustellenbesichtigung ETW während des Rohbaus

| 14. Juli 2016 08:16 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Eigentumswohnung im 1.OG eines Neubauprojektes gekauft. Das Mehrfamilienhaus befindet sich im Rohbau (zurzeit im 4. OG).

Ich habe beim Bauträger die Besichtigung meiner ETW beantragt. Ich habe folgende Antwort erhalten:

"Diese Baustellenbesichtigung kann ich Ihnen leider nicht bestätigen.

Derzeit befinden wir uns noch mitten in den Rohbauarbeiten. Aus diesem Grund ist eine Begehung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.
Sobald die Rohbauarbeiten abgeschlossen sind und die Bauleitung das Haus für Begehungen freigegeben hat, werde ich auf Sie zurück kommen um einen erneuten Termin zu vereinbaren."

Im Kaufvertrag steht drin, dass eine Baustellenbesichtigung abzustimmen ist und mit entsprechendem Schutz (Helm) die Baustelle besichtigt werden kann.

Nun meine Fragen:

1. Ist die Ablehnung meines Begehrens rechtens?

2. Ein Bautenstand sollte m. E. zu jedem Zeitpunkt der Bauphase durch den Käufer und einem Sachverständigen begutachtet werden dürfen, oder nicht?

MfG

Wohingegen beim Hausbau idR auf einem bereits von ihnen gekauften Grund gebaut wird, Sie also Hausherr sind, ist es bei der ETW anders.

Hier haben Sie kein Hausrecht am Haus; die Besichtigung kann aber eine vertragliche oder nebenvertragliche Pflicht sein.

Offenbar gibt es eine vertragliche Regelung des Zutrittrechts. Leider kann ich ihre Frage aber nicht beantworten, da Sie die Passage nicht komplett wörtlich zitieren.

Aus dem Gesetz folgt das Zutrittsrecht nicht; durch den Werkvertrag schuldet man nur due Übergabe der "Kauf" Sache, nicht due Anwesenheit bei Erstellung. Aus ihrer Beschreibung des Vertrages folgt , dass die Besichtigung abzustimmen ist, was auch bedeutet, dass sie bei vorliegen sachlicher Gründe verweigert werden kann.

Die Gefährdung in einem Bauabschnitt waere ein sachlicher Grund.

Mit freundlichen Grüßen

Ergänzung vom Anwalt 27. Februar 2017 | 20:43

Vielen Dank für die Bewertung.


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Bewertung des Fragestellers 18. Juli 2016 | 09:07

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Auch wenn ich nicht den kompletten Absatz zum Zutrittsrecht zur Baustelle angegeben habe, entspricht die Antwort von Herrn Asthoff dem fehlenden Teil des entsprechenden Paragraphen im Kaufvertrag. Insofern hat Herr Sattler meine Anfrage vollumfänglich beantwortet.

Vielen Dank

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