Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

| 20. Juli 2007 16:38 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Maren Pfeiffer

Guten Tag,

ich habe nur eine Frage.

Sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (gelber Zettel), zumal wenn diese über 10 Monate, ca. alle 14 Tage (lückenlos von einem Arzt) ausgestellt wurden, ein Dokument das vor Gericht zählen sollte?
Können diese Belege, Beweis für 10 Monatige Arbeitsunfähigkeit sein?
Und könnte man, falls die o.g.Belege vor Gericht angezweifelt werden den damals behand. Arzt als Zeugen vorladen lassen?

Sehr geehrte Fragestellerin,
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind natürlich zunächst mal vor Gericht ein Beweismittel. Die Frage ist allein, welcher Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Einzelfall beizumessen ist.

Grundsätzlich kommt ihr ein hoher Beweiswert zu. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist schließlich der gesetzlich vorgesehene und wichtigste Beweis für die Tatsache einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.
Die AU trägt den Anschein in sich, dass deren attestierter Inhalt auch richtig ist, man spricht insoweit von einem Anscheinsbeweis.

Es obliegt nun dem Arbeitgeber, der Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers bzw. damit an der AU hat, den Beweiswert der AU zu erschüttern.

Anhaltspunkte hierfür wären z.B. Krankheitstage, die immer zufällig auf einen Montag oder Freitag fallen oder etwa, wie in Ihrem Fall, alle 14 Tage auftreten. Gelingt es dem Arbeitgeber durch seinen Tatsachenvortrag den Beweiswert der AU zu erschüttern, muss nun der Arbeitnehmer den Beweis für seine Arbeitsunfähigkeit führen. Hierfür muss er ggf. seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. In diesem Fall kann auch der behandelnde Arzt als Zeuge gehört werden.

Mit freundlichem Gruß

Maren Pfeiffer
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 20. Juli 2007 | 19:14

Guten Tag Frau Pfeiffer, vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.
Wir haben mit den durchgehenden AU-Bescheinigungen einer PUV den Beweis erbracht das mein Mann durchgehend Arbeitsunfähig war.

Welchen Beweis sollten wir nach fast 4 Jahren noch bringen?
Darum die Frage ob diese gelben Zettel=Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht auch als Dokument zu sehen sind.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Juli 2007 | 17:19

Auf Ihre Nachfrage hin und bezugnehmend auf unser Telefonat am letzten Freitag bestätige ich Ihnen nochmals, dass eine AU im Prozeß ein geeignetes Beweismittel darstellt. Es handelt sich genau genommen um ein Sachverständigengutachten. Dies ändert jedoch nichts daran, dass -wie bereits dargestellt- die Gegenseite den der AU innewohnenden Anscheinsbeweis für die Richtigkeit des attestierten Inhalts erschüttern kann. Sollte das in Ihrem Fall der Richter so gesehen haben, so hat in der Tat Ihre vorgelegte AU ihre Beweiskraft verloren, wäre also als Beweismittel nicht ausreichend gewesen. Sie hätten dann den Beweis der Arbeitsunfähigkeit auf andere Weise führen müssen.

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