Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie tatsächlich selber Gesellschafter werden wollen, ist es nicht möglich, die Angabe Ihrer Anschrift zu vermeiden. Alle Gesellschafter sind in die Gesellschafterliste aufzunehmen und dort ist die Wohnanschrift anzugeben. Die Gesellschafterliste ist gegen ein Entgelt auch online im Handelsregister abrufbar. Insofern müssten Sie also auf die direkte Gesellschafterstellung verzichten oder aber die Angabe der Adresse hinnehmen. Alternativ könnten Sie eine andere Rechtsform wählen, beispielsweise die Aktiengesellschaft. Dort wäre eine "anonyme" Beteiligung möglich bzw. gestaltbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Veröffentlichung der Privatadresse bei GmbH-Gesellschaftern
5. Januar 2016 11:43 |
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Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwalt Alexander Busch
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage: Ich beabsichtige, eine GmbH mitzugründen und dabei eventuell auch Mehrheitsgesellschafter zu werden. Wir wollen Apps entwickeln und über die entsprechenden Stores weltweit vertreiben. Dabei würde ich jedoch gern meine Privatsphäre möglichst gut schützen und vermeiden, dass meine Privatadresse für die Öffentlichkeit einsehbar ist.
Gibt es eine/mehrere Möglichkeit(en), wie sich das erreichen lässt?
Vielen Dank!
FRAGESTELLER 9. Oktober 2025
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