bauvoranfragedauer

| 1. Dezember 2015 21:08 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben ein Grundstück von Ca 740 qm in der Gemeinde Edewecht Ortsteil Wildenloh. Vom Bauamt Westerstede wurde uns gesagt , da eine Hintergrundbebauung erfolgen würde, müssen die Zusagen der betreffenden angrenzenden Nachbarn eingeholt werden. So geschehen, Zusage von 2 Nachbarn erhalten. Der dritte Nachbar ist nun leider vor 4 Jahren verstorben und die Immobilie steht seit Ca. 1 1/2 Jahren zum Verkauf . Und laut Testamentsvollstrecker ist noch Klärungsbedarf in Bezug der Erben bzw. Eigentümer. So das also keine Person Zu oder Absage zur Bauvoranfrage machen kann.
Unsere Frage also: gibt es bestimmte Fristen in denen darüber entschieden werden muss. Oder müssen wir uns unendlich in Geduld üben bis die Immobilie einen neuen Eigentümer hat.

1. Dezember 2015 | 21:38

Antwort

von


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30449 Hannover
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können jederzeit von der Behörde eine Entscheidung verlangen, wobei dann auch mit einem Ablehnungsbescheid zu rechnen wäre, wenn nicht alle erfordlichen Zustimmungen vorliegen und diese rechtlich aber benötigt werden.

Von der Erbengemeinschaft kann ebenfalls eine Zustimmung erfolgen, da diese nunmehr das Eigentum gemeinschaftlich ausüben. Eine Verpflichtung zur Zustimmung vermag ich allerdings nicht erkennen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 7. Dezember 2015 | 10:02

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auf eine kurze, beschriebene frage eine ausführliche, informative, schnelle antwort, die den kern des problemes trifft. danke dafür.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. Dezember 2015
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