Wir haben angrenzend an Unseren Bauplatz ein Grundstück gekauft das im Aussenbereich
eingestuft wird .
Wir haben Ziegen und Alpakas (Lama ähnlich) und haben daher das Grundstück ca 6000 m2
eingezäunt.
Jetzt soll laut Bauamt der Zaun weg ,Gemeinde ist aber dafür.
Was kann passieren wenn Ich den Zaun doch lassen werde nur Busgeld oder Strafe oder Demontage mir wäre eine strafe egal wenn ich nicht abbauen muss.
Was kann Ich tuen gibt es vergleichsfälle in BW.
Danke vorab...
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen nach summarischer Prüfung der Rechtslage wie folgt beantworten:
Hier werden Sie in erster Linie mit einer Bauordnungsverfügung der Bauaufsichtsbehörde rechnen müssen.
Diese wird Ihnen den Abbruch des Zaunes augerlegen und Ihnen hierzu eine Frist geben. Darüber hinaus wird die Verfügung Ihnen in aller Regel eine Ersatzvornahme androhen, d.h. wenn Sie den Zaun nicht abbrechen, wird die Bauaufsichtsbehörde dies auf Ihre Kosten für Sie tun. Ein Ordnungs-bzw. Bußgeld wäre auch denkbar und sehr wahrscheinlich.
Aussitzen werden Sie die Sache also nicht können. Je nach Praxis, dies mag in Ihrer Region anders sein, wird die Umsetzung einer solchen Verfügung aber nicht so streng gehandhabt. Verlassen können Sie sich darauf nicht.
Aus meiner Sicht der beste Weg sich zu wehren, wäre einen im Baurecht versierten Kollegen vor Ort mit dem Wiederspruch bzw. Klage gegen eine potentiell kommende Verfügung zu betrauen. So schaffen Sie Rechtssicherheit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller19. Oktober 2015 | 22:49
hallo eine frage habe ich noch,
im gleichen Ort noch weiter im aussenbereich wurde ein beachvolleyball Feld eingezäunt
mit einem ähnlichen zaun hier wurde das auch genehmigt ist das juristisch als Referenz
zu verwenden oder müsste mir wenn dies Genehmigt wurde auch ein Zaun Genehmigt werden ...
gleiches recht für alle oder...
danke vorab
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt20. Oktober 2015 | 07:23
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Grundsätzlich mag ein Zaun in der Nachbarschaft eine Referenz sein, jede Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde ist eine Einzelfallentscheidung und muss für sich selbst rechtmäßig sein.
Es gibt aber auch den Gleichheitsgrundsatz, wurde der Zaun also bei gleicher oder ähnlicher Sachlage genehmigt, so ist auch Ihr Zaun zu genehmigen.