Zaun im Aussenbereich

19. Oktober 2015 21:23 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von


07:23

Wir haben angrenzend an Unseren Bauplatz ein Grundstück gekauft das im Aussenbereich
eingestuft wird .
Wir haben Ziegen und Alpakas (Lama ähnlich) und haben daher das Grundstück ca 6000 m2
eingezäunt.
Jetzt soll laut Bauamt der Zaun weg ,Gemeinde ist aber dafür.
Was kann passieren wenn Ich den Zaun doch lassen werde nur Busgeld oder Strafe oder Demontage mir wäre eine strafe egal wenn ich nicht abbauen muss.
Was kann Ich tuen gibt es vergleichsfälle in BW.
Danke vorab...
Mit freundlichen Grüßen

19. Oktober 2015 | 21:48

Antwort

von


(1460)
Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen nach summarischer Prüfung der Rechtslage wie folgt beantworten:

Hier werden Sie in erster Linie mit einer Bauordnungsverfügung der Bauaufsichtsbehörde rechnen müssen.

Diese wird Ihnen den Abbruch des Zaunes augerlegen und Ihnen hierzu eine Frist geben. Darüber hinaus wird die Verfügung Ihnen in aller Regel eine Ersatzvornahme androhen, d.h. wenn Sie den Zaun nicht abbrechen, wird die Bauaufsichtsbehörde dies auf Ihre Kosten für Sie tun. Ein Ordnungs-bzw. Bußgeld wäre auch denkbar und sehr wahrscheinlich.

Aussitzen werden Sie die Sache also nicht können. Je nach Praxis, dies mag in Ihrer Region anders sein, wird die Umsetzung einer solchen Verfügung aber nicht so streng gehandhabt. Verlassen können Sie sich darauf nicht.

Aus meiner Sicht der beste Weg sich zu wehren, wäre einen im Baurecht versierten Kollegen vor Ort mit dem Wiederspruch bzw. Klage gegen eine potentiell kommende Verfügung zu betrauen. So schaffen Sie Rechtssicherheit.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 19. Oktober 2015 | 22:49

hallo eine frage habe ich noch,
im gleichen Ort noch weiter im aussenbereich wurde ein beachvolleyball Feld eingezäunt
mit einem ähnlichen zaun hier wurde das auch genehmigt ist das juristisch als Referenz
zu verwenden oder müsste mir wenn dies Genehmigt wurde auch ein Zaun Genehmigt werden ...
gleiches recht für alle oder...
danke vorab
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Oktober 2015 | 07:23

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.

Grundsätzlich mag ein Zaun in der Nachbarschaft eine Referenz sein, jede Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde ist eine Einzelfallentscheidung und muss für sich selbst rechtmäßig sein.

Es gibt aber auch den Gleichheitsgrundsatz, wurde der Zaun also bei gleicher oder ähnlicher Sachlage genehmigt, so ist auch Ihr Zaun zu genehmigen.

Mit freundlichen Grüßen

Alex Park

ANTWORT VON

(1460)

Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Internet und Computerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER