Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Reaktion des Verwalters ist deutlich übertrieben. Wenn alle Eigentümer der WEG den Brief unterschrieben haben, ist die Bezeichnung durchaus zutreffend. Zwar kann nur der Verwalter die WEG nach außen vertreten, aber nichts hindert die Eigentümer daran, sich intern im Rechtsverhältnis mit dem Verwalter als WEG zu bezeichnen, sofern alle Eigentümer mitziehen. Der Straftatbestand der Urkundenfälschung ist daher nicht verwirklicht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Danke für Ihre Antwort,aber gilt dieses auch wenn nicht alle Eigentümer namentlich in Brief aufgeführt sind und die Definition "Eigentümergemeinschaft, Strasse, PLZ, Stadt, vertreten durch Name1, Name2, Name3,...." und ohne Unterschrift an die Verwaltung gesandt wurde?
Sehr geehrter Ratsuchender,
nein, dann gilt das nicht. Dann ist die Bezeichnung als Eigentümergemeinschaft zwar rechtlich fehlerhaft, aber noch lange keine Urkundenfälschung.
Ich rege an, sich von solchem Sperrfeuer nicht ablenken zu lassen und die Wahl eines neuen Verwalters zu überlegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt