Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben die Möglichkeit, selbst einen Mahnbescheid unter www.online-mahnantrag.de zu beantragen. Im Vergleich zu einem normalem Schreiben ist das rechtsverbindlich. Legt die Frau Einspruch ein, kommt es zum verfahren. Tut sie das nicht, können Sie vollstrecken.
Hinsichtlich eines eventuell späteren Verfahrens haben Sie nur die Beweislast, dass die Frau sie geschlagen hat. Können das Personen bezeugen, so sind Ihre Karten gut.
Verteidigt sich die Frau, indem sie etwas (falsches) behauptet, so muss die das wiederrum beweisen. Allerdings wäre das Ausschlagen eines zahnes wohl keine angemessene Reaktion und würde über das Notwehr/Selbsthilferecht hinausgehen.
Schliesslich erstaunt die Forderung Ihres Rechtsanwaltes. Bei einem Schmerzensgeld von 500 Euro betragen die Anwaltskosten 70,50 Eur. Entsprechend mehr, wenn Zahnarztkosten zu ersetzen sind.
Wohlmöglich haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe; ansonsten ist nach dem RVG abzurechnen. Die aussergerichtlichen Gebühren können Sie hier berechnen: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Gebuehrenrechner.html
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Gerne helfe ich auch in der Sache weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Wurde in Disko geschlagen
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Ich war in einer Disko und wurde von einer frau die mich gar nicht interessierte verfolgt und immer wieder angetanzt. Sie kam auf mich zu und ich konnte nichts dagegen tun und schrie dann plötzlich ich solle sie in ruhe lassen, als ich ihr sagte, dass ich kein Interesse an ihr habe. Später schlug sie überraschend mit der Faust von hinter 2 großen Männern im Dunkeln in mein Gesicht, traf mit ihrem Ehering meinen Mund und schlug mir einen Zahn aus. Die frau war mit mehreren Freunden und freundin da und ich war allein. Ich rief die Polizei und hörte zufällig wie ein Polizist der frau sagte, sie solle doch behaupten dass ich ihr in den schritt gegriffen htte. Er sagte das nicht so direkt, drängte es aber praktisch auf. Selbstverständlich habe ich sowas nicht getan. Die Polizei und mein Rechtsanwalt behaupten aber, dass wenn dem so wäre, dann wäre sie berechtig gewesen mich zu schlagen und müsste nichts zahlen! Was soll ich tun? Mein Rechtsanwalt ist von der Sache zurückgetreten nachdem er vorher das Blaue vom Himmel versprochen hatte und hat insgesamt 650,- EUR verlangt. Bitte machen Sie die Antwort billig.
