Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider steht Ihnen kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, so dass Sie an die Mindestvertragslaufzeit gebunden sind. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn Ihr Sport- oder Fitnessstudiovertrag ein vertragliches Kündigungsrecht enthalten würde. Da Sie den Vertrag im Sportpark, also in den Räumlichkeiten des Vertragspartners geschlossen haben, steht Ihnen auch kein Widerrufsrecht zu.
Ich empfehle Ihnen daher direkt mit dem Sportpark in Kontakt zu treten, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Diese kann auch in einer verkürzten Laufzeit oder reduzierten Beitragszahlung liegen.
Es tut mir leid, Ihnen keine besseren Nachrichten übermitteln zu können
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Harzewski, Rechtsanwalt
Sportvertrag
9. März 2015 15:49 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Vertragsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute in einem Sportpark einen Vertrag zur Nutzung unterschrieben. Ein Probetraining fand nicht statt. Eine Begehung der Sportanlage jedoch schon.
Vertragsunterzeichnung fand am 09.03.2015 statt und die Mitgliedschaft beginnt laut Vertrag am 02.04.2015 für 12 Monate.
Habe ich nun noch die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten?
Und wenn das geht, wie?
Mit freundlichen Grüßen
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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