Ersetzt facebook-Auth das Double opt in Verfahren?

| 22. Juli 2014 23:26 |
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Medienrecht


Beantwortet von

Wie in der Frage bereits formuliert möchte ich gerne wissen, ober durch ein facebook-Auth und die damit verbundene Bekanntgabe der email-Adresse das Double opt in Verfahren abgelöst wird. Ich möchte gerne alle Benutzer, die sich auf unserer Seite facebook-Authentifizieren und die Bekanntgabe Ihrer email-Adresse nicht unterbinden mit Newslettern anschreiben. Soweit ich weiss greift hier EU Recht. Wer kennt sich hier aus?

23. Juli 2014 | 09:39

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu dem von Ihnen genannten Thema existiert weder eine gesetzliche Regelung, noch Rechtsprechung, dafür ist diese Fragestellung einfach zu neu (es ist aber eine wie ich finde berechtigte und sehr gute Frage).

In einem solchen Fall muss man als Jurist mit dem Arbeiten was man hat. Es müssen also Gesetze ausgelegt und vergleichbare Rechtsprechung herangezogen werden.

Da es auch hier im Kern um den Versand von Newlettern per E-Mail , also nach der Rechtsprechung um Werbung im weitesten Sinne geht, ist die hierzu ergangene Rechtsprechung heranzuziehen.

Hiernach gilt meiner Einschätzung nach das Double-Opt-In Verfahren, so dass alleine die von Ihnen angedachte Facebook Authentification leider nicht ausreichen wird.

Beim Double-Opt-In Verfahren muß der Kunde ja gerade explizit (und aktiv) bestätigen, dass er den Newsletterbezug wünscht. Das ist bei dem von Ihnen angedachten Modell aber gerade nicht der Fall, so daß nach Sinn und Zweck der Verbraucher schützenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 7 UWG ) das Double-Opt-In auch hier weiter gilt.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.

Mit freundlichem Gruß von der Nordsee


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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