Stornierung von Partnerprogramm-Provision rechtens ?

22. Mai 2007 11:58 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Grema

Guten Tag,
über das Snapfish-Partnerprogramm bei affili.net erhält man für einen Sale 15% des Warenwertes vergütet, für einen Lead, sprich einen Neukunden bekommt man 8€ Provision.
Das ganze wird von Snapfish so kommentiert :
"Provisionen gibt es für Bestellungen von Abzügen, Fotogeschenken und Fotocards mit einem Netto-Warenwert grösser 0,00 Euro . Fotobücher, Klappkarten und Kalender werden aus technischen Gründen nicht verprovisioniert."

Nun war es möglich mittels eines Gutschein-Codes, der seitens Snapfish.de gestellt wurde, einen beliebigen Artikel aus dem Sortiment vergünstigt zu erhalten. Noch anzumerken ist, dass man als Neukunde zusätzlich einen Bonus erhält, womit beispielsweise ein TShirt komplett kostenlos wird.

Nun habe ich, sowie einige andere Webmaster die Aktion auf mehreren Internetseiten bekannt gemacht und über das Partnerprogramm verschiedene Summen erwirtschaftet. Allerdings wurde der komplette Umsatz nun storniert, da Snapfish das ganze als "Missbrauch von Gutscheinen" abtut.
Daher wollte ich nachfragen, ob dieses Storno gerechtfertigt ist, da wir als Webmaster/Publisher unsere Aufgaben (Snapfish.de Neukunden zu beschaffen) voll und ganz erfüllt haben.
Auch wurden die Beiträge storniert, die zusätzlich neben dem Neukunden noch einen Umsatz erzielt haben.

Vielen Dank für die Hilfe.

P.S. Ein Thread wo sich einige Geschädigte Unterhalten findet man hier :

http://forum.layer-ads.de/projekte/4926-kostenlos-ein-shirt-abstauben-nach-euren-wuenschen-dann-schaut-mal-hier-rein.html

Sehr geehrter Fragesteller,

ich erlaube mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:

Zunächst ist festzuhalten, dass eine endgültige Einschätzung der Rechtslage anhand der zur Verfügung stehenden Informationen leider nicht möglich ist.

Das es sich um ein „Dreiecksverhältnis“ mit Verträgen zwischen drei gewerblich tätigen Beteiligten handelt ist es unumgänglich, eine umfassende Prüfung der zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen vorzunehmen, um die Rechtmäßigkeit der Zahlungsstornierung beurteilen zu können. Andere Gesichtspunkte sind den vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich nachrangig und können andere Erwägungen obsolet machen.

Vorab kann ich Ihnen jedoch folgendes mitteilen:
Sollten dahingehende Vereinbarungen nicht existieren, so ist von einem wirksam entstandenen Lohnanspruch nach den Vorschriften über Mäklerverträge auszugehen. Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verhaltensweise sind, Ihren Schilderungen zufolge, zunächst nicht ersichtlich. Hierbei sei bereits angemerkt, dass der Schuldner für das Vorliegen eines Missbrauchstatbestandes Darlegungs- und Beweispflichtig ist.

In diesem Fall kann es durchaus ratsam sein, den Lohnanspruch notfalls auch gerichtliche geltend zu machen. Gegen wen dieser Anspruch geltend zu machen ist kann ebenfalls nur nach Prüfung der Vertragsverhältnisse beantwortet werden: Es kommt entscheidend darauf an, welche Rolle dabei der Vermittlungsagentur (affili.net) zukommt; d.h ob diese alleine Ihre Vertragspartnerin ist, oder ob ein Vertrag zwischen der werbenden Partei (Snapfish) und Ihnen vermittelt wurde und damit unmittelbar mit dieser zustandegekommen ist.

Wie Sie der Antwort entnehmen können ist es Ihnen dringend anzuraten, einen Kollegen mit dieser Angelegenheit zu beauftragen und diesem alle notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Nur durch eine eingehende Prüfung des Sachverhalts wird man zu einer abschließenden Einschätzung der Sachlage und der entsprechenden Erfolgsaussichten kommen können.

Angesichts des gewerblichen Hintergrundes, der Höhe der geltend zu machenden Forderungen und des vorgesehenen Einsatzes kann dies leider nicht im Rahmen einer ersten Einschätzung auf dieser Plattform erfolgen.

Für eine weitere Beauftragung stehen wir Ihnen jedoch selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Grema
Rechtsanwalt


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Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte

Postfach 1543
76605 Bruchsal

Tel.: (07251) 392 44 30 (24h)
Fax.: (07251) 392 44 31

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