Autounfall

19. Oktober 2013 10:59 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

bei uns ist in der nachbarschaft schon seit 2 wochen eine gartenbaufirma zugange. sie belegen die halbe strasse mit sand und bagger und schaufeln. man kommt ganz schlecht aus den einfahrten rein und raus. heute haben sie 2 paletten steine auf der strasse abgeladen. ich bin rückwaerts aus dem hof gefahren. bin gegen die paletten gefahren. schaden am 5er bmw. hätte man auf der öffentlichen strasse nicht eine erkennbare Sicherung anbringen müssen oder überhaupt eine Kennzeichnung? man kann doch nicht linkerhand der strasse einfach paletten steine und 2 sandberge auf der strasse abladen. rechts parken die autos vor der häusern. ein gespräch mit dem Inhaber der gartenbaufirma endete in beleidigungen. typisch frau usw... bleibe ich denn wirklich auf meinem schaden sitzen oder habe ich eine rechtl. möglichkeit? bin adac rechtschutzversichert.

19. Oktober 2013 | 12:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Schadenersatzpflicht der Gartenbaufirma kommt unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten gem. 823 BGB in Betracht. Dies muss allerdings genau geprüft werden und zwar anhand einer Unfallskizze, aus der hervorgeht, wie die Paletten positioniert und inwiefern diese für Sie beim rückwärts Herausfahren mit Ihrem Fahrzeug erkennbar waren.

Sie können sich insofern gerne an mich per E-Mail: p.dratwa@t-online.de
wenden.


Mit freundlichem Gruss

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


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