[CZ] Strafanzeige stellen aufgrund Diebstahl / Raub von Handy
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde am Dienstag um ca. 22.00 Uhr mein Handy in der Tschechischen Republik von einem Tschechen geklaut.
Ich war bei einem Bekannten in der Wohnung zu Besuch, eine weitere unbekannte Person war an diesem Tag / Abend dort auch anwesend. Als mein Bekannter kurz die Wohnung verlassen musste und somit nur noch ich und die unbekannte Person in der Wohnung waren - wurde mir von dessen mein Handy gewaltsam aus der Hand gerissen und der Täter flüchtete.
Ich habe natürlich versucht den Täter bei der Flucht noch einzuholen, allerdings ohne Erfolg. Aufgrund der plötzlich notwendigen körperlichen Anstrengung und der anschließenden Aufregung bin ich aufgrund Hyperventilation und sehr hohen Blutdrucks zusammengebrochen. Ich wurde mit einem tschechischen Krankenwage bis zur deutschen Grenze gefahren und anschließend an einen deutschen Krankenwagen übergeben.
Nach einigen Stunden Krankenhausaufenthalt wurde ich wieder entlassen und bin sofort wieder in die tschechische Republik mit einem Taxi gefahren. Dort habe ich die Poiizei Vor-Ort informiert und bin anschließend mit den Beamten zu der Wohnung meines Bekannten gefahren sowie zur Wohnung des Täters, wo allerdings der Täter nicht aufindbar war. Später hatte der Täter anscheinend durch seine "Freunde / Bekannte" in Tschechien davon mitbekommen und ist zur Polizei gegangen und hat dort angegeben, dass kein Handy geklaut wurde.
1) Ist eine Strafanzeige in dem o. g. Fall sinnvoll oder irgenwelche Maßnahmen durch einen Rechtsanwalt? Sollte diese im In- oder Ausland erfolgen? Für eine Strafanzeige in Tschechien wird ein Dolmetscher benötigt, da diese in tschechisch erfolgen muss. Soweit mir bekannt, werden Strafanzeigen im Inland nicht sonderlich beachtet, wenn es um Diebstahl im Ausland geht.
2) Der Täter ist bekannt. Da ein deutscher Kollege von mir den Diebstahl auch beobachten konnte, ist ein Zeuge vorhanden. Allerdings denke ich, dass alle tschechen zusammenhalten und somit eine Zeugenaussage nicht viel bringen wird. Habe ich hierbei recht oder kann ich dennoch aufgrund des Zeugen mit einer hohen Erfolgsquote rechnen?
3) Ist aufgrund des Krankenhausaufenthalts eventuell ein Schmerzensgeld / Schadensersatzanspruch (Taxifahrt wieder nach Asch nach Krankenhausaufenthalt, o. Ä. entstanden?
4) Diebstahl oder Raub?!
VIele Grüße
Einsatz editiert am 02.10.2013 13:37:19
Eingrenzung vom Fragesteller
2. Oktober 2013 | 13:45
Frage 3 muss nicht beantwortet werden. Einsatz wurde verdoppelt.
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
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