IPL Gerät(Intense Pulse Light) ohne CE-Zertifikat gekauft,Rückgabe möglich?

3. Februar 2013 12:59 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben bei einem Händler/Importeur zwei Geräte gekauft.
Zum Einen ein Kavitationsgerät (Fettreduktion durch Ultraschall) und ein IPL-Gerät zur dauerhaften Haarentfernung mit Blitzlicht.
Nach der Lieferung stellte sich heraus, daß die Maschinen keine CE-Zertifizierung haben!
Der Geschäftsführer vertröstete uns am Telefon, daß es für das Kavitationsgerät kein Zertifikat gibt.
Beim IPL-Gerät sagte er, er müsse die Herausgabe des Zertifikates mit seinen Anwälten prüfen.
Natürlich gibt es auch für diese Maschine kein Zertifikat.
Er schickte uns zwei gefakte CE-Aufkleber, die wir auf die Geräte kleben sollten.....
Der Kauf liegt schon über ein Jahr zurück.
Der Kaufpreis für beide Geräte lab bei knapp 24000€ Netto.
Besteht die Möglichkeit das geld wieder zu bekommen?

Vielen Dank

3. Februar 2013 | 13:50

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages haben Sie, wenn die fehlende CE-Bezeichnung einen Sachmangel darstellt, der Gewährleistungsansprüche auslöst.

Wenn für die beiden Artikel eine CE-Zertifizierungspflicht gilt, stellt das Fehlen des Zertifikats einen solchen Sachmangel dar, der dazu führt, dass sie vom Kaufvertrag zurücktreten können oder Kaufpreisminderung verlangen können, wenn der Verkäufer nicht nachbessern kann.

Ob die beiden Maschinen einer CE-Pflicht unterliegen, kann ich im Rahmen der Beantwortung dieser Frage und für den Mindesteinsatz nicht prüfen - falls ja, stehen Ihnen aber die genannten Ansprüche zu, bei deren Durchsetzung ich Ihnen gerne behilflich bin.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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