ich hoffe ich finde hier Hilfe für mein Problem. Mein damaliger Internet und Telefonanbieter XXXXX wurde von einen anderen Anbieter übernommen.
Diese Information bekam ich per Post. Da ich aber nicht damit gerechnet habe, das der neue Anbieter die Leistung vom alten Anbieter nicht hält, habe ich kein Einspruch dagegen erhoben.
Bei der kostenpflichtigen Service Hotline bekomm ich auch nur leere Versprechungen, darauf hin habe ich per Einschreiben mit Rückschein mein Vertrag gekündigt.
Ausser das ich den Rückschein erhalten habe hat sich das Unternehmen nicht gemeldet. Die Kündigung liegt schon einige Wochen zurück.
Es werden zb. die versprochene Dowloadraten nicht eingehalten.
Dann wird einfach ohne Angabe von Gründen eine monatliche Gutschrift (die der alte Anbieter mir gewährt hat) und vom neuen Anbieter auch erst akzeptiert wurde eingestellt.
So das ich jetzt monatlich mehr bezahlen muss für eine Leistung die ich aber garnicht bekomme.
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Mit der Übernahme des Vertrages ist der neue Anbieter in die Pflichten und Rechte des bisherigen Dienstleisters eingetreten. Sofern in der Mitteilung bezüglich der Übernahme keine Vertragsänderung mit dem Hinweis auf eine Kündigungsmöglichkeit gegeben wurde, so haben Sie nach wie vor Anspruch aus dem ursprünglichen Vertrag.
Dieser beinhaltet dann natürlich auch die vereinbarten Gutschriften.
Kommt der Dienstleister den Verpflichtungen nicht nach, so können Sie (sofern wirksame, einbezogene AGB oder Vertragsklauseln nicht entgegenstehen) außerordentlich kündigen. Voraussetzung ist jedoch die Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe bzw. eine erfolglose Abmahnung.
Sofern Ihre Kündigung wirksam ist (s.o.) verfahren Sie wie folgt.
Nehmen Sie nochmals Kontakt mit dem Unternehmen auf und sprechen Sie die Kündigung an. Stellt man sich dort stur, so stellen Sie die Zahlungen ein und nutzen im Gegenzug die zu Verfügung gestellte Dienstleistung nicht mehr.
Enthält das Mitteilungsschreiben jedoch neue Vertragsbedingungen, so ist durch die weitere Nutzung bzw. den unterlassenen Widerspruch ein neuer Vertrag zustande gekommen. Dann besteht natürlich kein Anpruch auf eine außerordentliche Kündigung wenn die neuen Vertragsbedingungen eingehalten werden.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
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Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.