telefonische Erreichbarkeit auf Firmenhandy

| 30. September 2012 14:50 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Der Sachverhalt ist so:

Mein Chef hat mir ein Firmenhandy zur Verfügung gestellt für dienstliche Zwecke, um in seiner Abwesentheit mich tefonisch zu erreichen. Des weiteren ist die Telefonnummer auch den Auftraggebern der Firma bekannt, um mich in seiner Abwesentheit telefonich zu erreichen.

Über die Erreichbarkeit nach "Arbeitsende" ist nichts im Arbeitsvertrag vereinbart, sowie einer Vergütung.

Nun die Frage:

Muß ich auf dem Fimenhandy nach meiner Arbeitszeit erreichbar sein?

MfG

Fragesteller

30. September 2012 | 15:13

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie müssen nicht rund um die Uhr erreichbar sein.

Dieses wäre nur dann der Fall, wenn ein sogenannter Bereitschaftsdienst vertraglich vereinbart und entlohnt worden wäre. Davon ist bei Ihnen aber nach Ihrer Schilderung nicht auszugehen.

Dann brauchen Sie aber außerhalb der vertraglichen Arbeitszeiten nicht ständig erreichbar sein ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.5.2007, Az.: 6 Sa 53/07 ).


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de

http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


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