Welche Kündigungsfrist habe ich laut Vertrag?

| 9. November 2006 15:50 |
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Datenschutzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Grema

Hallo, ich möchte gerne kündigen aber ich weiß nicht wie meine Kündigungsfrist ist.

Ich habe (oder hatte) einen befristeten Vertrag, dieser lautet: Dieser Vertrag ist vorläufig befristet als Mutterschaftvertretung für Frau X.
Nach Ablauf der Probezeit wird eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres vereinbart.

Meine Kollegin für die ich Mutterschaftvertretung gemacht habe arbeitet seit ca 2 Jahren wieder, einen Tag in der Woche.

Da ich gehört habe das mein Vertrag jetzt unbefristet weiterläuft, bin ich mir jetzt nicht sicher wie meine Kündigungsfrist ist. 4 Wochen zum Monatsende oder 6 Wochen zum Quartalsende? Habe ich überhaupt einen Vetrag? Was habe ich zusätzlich zu beachten?

Sehr geehrter Ratsuchende,

unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen erlaube ich mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:

Einen Arbeitsvertrag haben Sie auf jeden Fall – es stellt sich lediglich die Frage, ob dieser noch befristet ist oder nicht. Wäre er noch befristet, so würde dieser mit Zweckerreichung enden. Dies müsste Ihnen allerdings 2 Wochen zuvor durch Ihren Arbeitgeber angezeigt werden. Um dies mit Sicherheit feststellen zu können bedarf es jedoch der genauen Kenntnis von dessen Inhalt.

Ist die Elternzeit Ihrer Kollegin bereits abgelaufen, wovon ich nach Ihren Schilderungen ausgehe, und haben Sie mit Kenntnis Ihres Arbeitgebers trotzdem normal weitergearbeitet, so ging das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Die vereinbarte Kündigungsfrist jedoch bleibt auch in diesem Fall bestehen (6 Wochen zum Quartalsende). Lediglich die Befristung selbst wird ungültig.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Beurteilung geholfen zu haben.
Sollten Sie noch Fragen haben, so bitte ich Sie, von der Möglichkeit einer Nachfrage Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Grema
Rechtsanwalt

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