Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.
Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
1. Wie sicher kann man da überhaupt was erreichen?
Sehr unsicher. Ich gehe davon aus, dass Sie das Transportunternehmen verklagen müssten, um Schadenersatz zu erlangen.
In einem Gerichtsverfahren müssten Sie allerdings beweisen, dass die Ware nicht am vereinbarten Ort abgelegt wurde.
Dies dürfte wegen der Aussage des Fahrers und der bei Hermes gespeicherten Daten sehr schwierig bis unmöglich sein.
Insofern sehe ich Ihre Chancen gerichtlich etwas zu erreichen als sehr gering an.
2. Kriege ich den vollen Preis, der noch unter der üblichen Paketversicherung von Hermes liegt?
Wenn Sie beweisen können, dass das Paket nicht am vereinbarten Ort abgelegt wurde, dann erhalten Sie den vollen Warenwert als Schadenersatz.
3. Was kostet mich das, wenn nichts zu erreichen ist? Wie lange zieht sich so was hin?
Die Kosten richten sich nach dem Wert des Gegenstandes. Bei einem Wert von bis zu 300,00 € würden sich die gesamten Kosten (inklusive Gerichtsverfahren) auf 280,00 € belaufen, bei bis zu 600,00 € auf 469,09 € und bei bis zu 900,00 € auf 639,74 €.
Die Dauer richtet sich im Wesentlichen nach der Geschwindigkeit des zuständigen Gerichts.
So ein Verfahren kann zwischen 2 Monaten und 1,5 – 2 Jahren dauern.
Ich bedauere, dass ich Ihnen keine für Sie positivere Antwort geben konnte, hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Zunächst herzlichen Dank, Herr Bade, für die sehr ausführliche, wenn auch nicht sehr hoffungserzeugende Antwort. Denke das hilft vielen anderen aber auch weiter, wie ich an den Klicks sehen kann und verhindert unter Zeitdruck und Hotline-Empfehlung mir Gleiche Dummheiten nachzumachen.
Eine Frage hab ich noch:
Wie sieht es mit einer von mir abgeleisteten Eidesstattlichen Erklärung aus, dass ich das Paket niemals am Ablageort oder bei dem besagten Nachbarn gefunden habe? Nützt sowas, oder ist das eher nur ein verfahrensverlängernder Zug, der später auch nur im Sande verläuft.
Wie gesagt, ich habe bereits die Landespolizei eingeschaltet und die sind jetzt am ermitteln, da mir die Hermes-Hotline überhaupt keine Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Fahrer eingeräumt hatte. Das finde ich äußerst schräg und wäre doch das Mindeste um unabhängig erstmal selbst zur Aufklärung zu schreiten. Ein Gespräch am Telefon hätte ja genügt, zumal ich nur herausfinden wollte, ob der Platz auch der war, den ich beschrieben hatte. Ich halte nach wie vor eher alles für ein dummes Mißverständnis und dass die Ware irgendwo liegt. Ein Ort, den nur der Fahrer benennen kann.
Aber das absolunte Null-Entgegenkommen des Unternehmens ärgert mich schon sehr. Aber vielleicht bewegt sich ja durch die Exekutive jetzt was und ich erfahre was Genaueres.
Vielen Dank jedenfalls für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
PK
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie das Paket weder am Ablageort noch beim Nachbarn gefunden haben wird Ihnen bedauerlicherweise auch nichts nützen.
Dies liegt einfach daran, dass dies nicht automtisch bedeutet, dass der Fahrer das Paket nicht dort aabgelegt hat.
Es wäre ja zumindest theoretisch denkbar, dass der Fahrer das Paket abgelegt hat und sich ein Dritte das Paket angeeignet hat.
Sie können ja selbst gar nicht beweisen, dass der Fahrer das Paket unterschlagen hat, weil Sie eben gerade nicht dabei waren.
Insofern würde Sie eine derartige eidesstattliche Versicherung leider nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bade
Rechtsanwalt