Sehr geehrter Fragesteller,
diesbezüglich kommt es auf die Warenverkehrsregelung der EU an.
Der Freie Warenverkehr ist in den Artikeln 28
bis 37
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt.
Hiernach sind grundsätzlich immer diejenigen Regelungen einzuhalten, die im jeweiligen Land gelten, wenn es von dort angeboten wird.
Anders verhält es sich, wenn Sie das Produkt in Deutschland anbieten und eben auch für andere Märkte öffnen (via Internet).
Diesbezüglich sind Sie dann nicht verpflichtet, zunächst alle länderspezifischen Sicherheitsbedingungen zu kennen, solange Sie im konkreten Land keine Verkaufsstelle eröffnen, sondern Ihren Vertrieb von Deutschland aus führen, da es diesbezüglich keine Warenbeschränkung gibt, wenn Produkte von Deutschland in andere Länder verkauft werden.
12. Mai 2012
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12:05
Antwort
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