Vertrieb im Ausland

| 12. Mai 2012 11:29 |
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Kaufrecht


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Wir haben ein Produkt entwickelt (Schwimmbadabdeckung) http://www.mazide.de/schwimmbadabdeckung/index.htm, das wir auch im Ausland vertreiben möchten.
Wir wissen, dass es in einigen Ländern versicherungstechnische Vorschriften für dieses Produkt gibt, anders als hier in Deutschland. Z. B. in Frankreich wird gefordert, dass die Abdeckung z.B. auf Kindersicherheit und andere Kriterien von einem Institut geprüft sein muss.
Dürfen wir das Produkt trotzdem dort verkaufen, wenn der Kunde selbst keinen Wert auf dieses Prüfsiegel legt, ohne das wir uns strafbar machen?
Sind wir verpflichtet, für jedes Land die Vorschriften zum Verkauf eines Produktes zu kennen, um es dort anbieten zu können.

Vielen Dank.

12. Mai 2012 | 12:05

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

diesbezüglich kommt es auf die Warenverkehrsregelung der EU an.

Der Freie Warenverkehr ist in den Artikeln 28 bis 37 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt.

Hiernach sind grundsätzlich immer diejenigen Regelungen einzuhalten, die im jeweiligen Land gelten, wenn es von dort angeboten wird.

Anders verhält es sich, wenn Sie das Produkt in Deutschland anbieten und eben auch für andere Märkte öffnen (via Internet).

Diesbezüglich sind Sie dann nicht verpflichtet, zunächst alle länderspezifischen Sicherheitsbedingungen zu kennen, solange Sie im konkreten Land keine Verkaufsstelle eröffnen, sondern Ihren Vertrieb von Deutschland aus führen, da es diesbezüglich keine Warenbeschränkung gibt, wenn Produkte von Deutschland in andere Länder verkauft werden.


Bewertung des Fragestellers 14. Mai 2012 | 07:58

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