Sehr geehrte Damen und Herren,
richtig ist, daß Sie als Nebenpflicht alle Daten herausgeben müssen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses angefallen sind.
Die Frage ist nur, ob Sie diese Daten herausgeben müssen, weil ja diese Daten schon intern bekannt sind.
Denn Sie haben ja nur die Daten zusammengetragen, die in den Firmendaten vorhanden waren. Außerdem haben Sie - so habe ich Sie verstanden - die Daten selbst zusammengetragen. Diese Datenbank existierte in dieser Form nicht in Ihrer Firma.
Daher ist es m.E. gut vertretbar, daß Sie der Firma sagen, daß Sie dafür eine Aufwandsentschädigung haben möchten.
Wenn Sie die Daten löschen kann Ihnen m.E. nicht viel passieren, da Sie die Datenbank selbst erstellt haben und die Daten in Ihrer Firma alle (!) vorhanden sind. Wenn Sie die Datenbank herausgeben, so erspart sich Ihr Arbeitgeber die Arbeit, diese nochmals zusammenzutragen.
Daher sollten Sie der Firma diesen Standpunkt antragen und eine angemessene Aufwandsentschädigung fordern.
Etwas anderes ist es natürlich, daß Sie die Stimmung mit Ihrem Arbeitgeber nicht gerade zum positiven fördern, wenn Sie die Daten einfach löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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