Selbsterstellte Datenbank mit Kundendaten

19. Dezember 2004 22:22 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin in einer medizingeräteherstellenden Firma beschäftigt.
Beschäftigungsbeginn war vor 4 Jahren.Zu der Zeit existierte eine Kundendatenbank für Rechnungswesen,d.h. pro Kunde eine Rechnungsanschrift,eine Telefonnummer-vorzugsweise beim Einkauf.Vor zwei Jahren wechselte ich,firmenintern,als Service-
Techniker in die Serviceabteilung.Da die vorhandenen Daten zur Kundenbetreuung wenig Sinn machten,kaufte ich mir privat einen PDA und erstellte in meiner Freizeit eine eigene Datenbank.In dieser Datenbank stehen keine Firmeninterna,lediglich Kundenanschrift+Gerätetyp mit Seriennummer,Abteilung in der das Gerät steht,Ansprechpartner(Arzt oder Schwester),zuständiger Medizintechniker und Daten der Wartungstermine.Die Wartungen werden innerhalb der Firma in Gerätelebensläufen zusätzlich abgelegt und durch Rechnungsstellung dokumentiert.In der Firma existiert eine Verkaufsabteilung mit mehreren Verkäufern.
Nun zu meiner Frage:
Der Verkauf und die Firmenleitung erheben jetzt Anspruch auf meine Datenbank.Begündung=Firmendaten-ergo müßte ich jetzt meine Daten auf den Firmenserver legen.Das ganze natürlich unentgeltlich. Ich halte das für Diebstahl,jeder Außendienstler,bzw.die Buchhaltung hätte die Daten ja schon seit Jahren selbst erheben können.
1. Muß ich die Daten zugänglich machen?
2. Wenn ja,kostenlos?
3. Wie ist die Rechtslage,wenn ich die Datenbank vom PDA und
meinem privaten Laptop (darauf liegt die Sicherungskopie)
lösche?
Vielen Dank für Ihre Geduld

19. Dezember 2004 | 22:42

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

richtig ist, daß Sie als Nebenpflicht alle Daten herausgeben müssen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses angefallen sind.

Die Frage ist nur, ob Sie diese Daten herausgeben müssen, weil ja diese Daten schon intern bekannt sind.
Denn Sie haben ja nur die Daten zusammengetragen, die in den Firmendaten vorhanden waren. Außerdem haben Sie - so habe ich Sie verstanden - die Daten selbst zusammengetragen. Diese Datenbank existierte in dieser Form nicht in Ihrer Firma.

Daher ist es m.E. gut vertretbar, daß Sie der Firma sagen, daß Sie dafür eine Aufwandsentschädigung haben möchten.

Wenn Sie die Daten löschen kann Ihnen m.E. nicht viel passieren, da Sie die Datenbank selbst erstellt haben und die Daten in Ihrer Firma alle (!) vorhanden sind. Wenn Sie die Datenbank herausgeben, so erspart sich Ihr Arbeitgeber die Arbeit, diese nochmals zusammenzutragen.

Daher sollten Sie der Firma diesen Standpunkt antragen und eine angemessene Aufwandsentschädigung fordern.

Etwas anderes ist es natürlich, daß Sie die Stimmung mit Ihrem Arbeitgeber nicht gerade zum positiven fördern, wenn Sie die Daten einfach löschen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

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