Eigentumswohnanlage 2 Häuse a 4 Parteien

| 10. November 2011 20:29 |
Preis: 47€ Historischer Preis
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hier in der Wohnanlage halten mehrer Eigentümer bis zu 2 Katzen, ich bin letztes Jahr hergezogen. Mir ist nichts über eine "Höchstzahl" an klein Tieren bekannt für eine Wohnung. Ich habe mir 2 Chihuahua angeschafft, die wie ich weis als klein Tiere gelten, unter Mietwohnungen, ist dies auf in Wohnanlagen zutreffend, ich bin bewohne meine Wohnung in der Wohnanlage selber, kann mir die Eigentümerversammlung die Abschaffung, der Hunde verlangen.
Ich muss noch sagen ich bin Frührentner ebenso Schwerbehindert und habe durch die Tiere erste Kontakte geschlossen und die Abschaffung der Hunde würde mich schwer treffen.

10. November 2011 | 21:14

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal sei gesagt, dass Chihuahuas als Kleintiere gelten, da diese weder großartig bellen noch größer als eine Katze sind (LG Kassel 1 S 503/96 ; LG Düsseldorf 24 S 90/93 ).

Auch wenn im Wohnhaus bei den Miteigentümern bereits Tierhaltung stattfindet, darf Ihnen die Eigentümergemeinschaft nicht die Tierhaltung untersagen, schon gar nicht die Kleintierhaltung, da es sonst auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde (LG Berlin 64 S 234/85 ).

Sie brauchen diesbezüglich also keine Angst zu haben, solange die Tiere nicht bissig sind oder unsauber.


Bewertung des Fragestellers 12. November 2011 | 09:03

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