Parfumkauf

25. September 2011 14:09 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


19:27

Hallo,

ich vertreibe seit kurzem Parfum. Teilweise wird dieses aus den USA bezogen. Ich kenne auch das Problem des Parallelimports. Meine Frage ist, ob es, genauso wie in der Schweiz, erlaubt ist, dekodierte Ware aus anderen Ländern zu importieren und zu vertreiben?

25. September 2011 | 14:44

Antwort

von


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Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sofern die Ware aus den USA bezogen wird und Sie auch seitens der Hersteller zum Vertrieb in Deutschland legitimiert sind, ergeben sich keine Probleme.

Allerdings kann es Probleme geben bei den sogenannten Reimporten, wenn also importiert werden, die ursprünglich auch in Deutschland hergestellt und dann z.B. in die USA exportiert wurden.

Hier kann insbesondere ein Markenverstoß geltend gemacht werden.

In Ihrem Fall des Parallelimports liegt auch die Gefahr eines markenrechtlichen Verstoßes.

Entscheidend ist hier, dass Sie vom Hersteller legitimiert sind.

Anderenfalls greift § 14 Markengesetz und es drohen erheblich Konsequenzen durch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 25. September 2011 | 18:50

Hallo,

vielen Dank für die rasche Antwort.

Ich weiß, dass ich diese Erlaubnis brauche. Daher ja meine Frage, ob eine Dekodierung erlaubt ist. Schließlich kann man dann der Hersteller nicht mehr festellen, für welchen Markt dieses Parfum eigentlich bestimmt war.
Wie gesagt, kenne diese Prozedur aus der Schweiz.

Vielen Dank vorab

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. September 2011 | 19:27

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Das kommt ganz darauf an, in welchem Rahmen die Dekodierung abläuft.

Wenn damit nur die Erlaubnispflichtigkeit umgangen wird, dann geht das so nicht und Sie würden sich genau rechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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