Mietminderungsquote bei defekter Dusche?

| 1. Juni 2011 08:11 |
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Medienrecht


Beantwortet von

Wir wohnen in einem gemietetem Haus( Neubau) und können nun schon 2 Wochen nur noch in der Badewanne duschen , weil die Dusche nicht benutzt werden kann. Der Handwerker hat beim instalieren einen Fehler gemacht und die Wand hinter Dusche ist feucht. Sie muss saniert werden was mit Trochenlegung der Wand bis zu 6 Wochen dauern kann.

Wieviel Miete kann ich kürzen ?

1. Juni 2011 | 13:52

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Die Rechtsprechung erachtet bei defekten Duschen eine Kürzung der Miete ziwschen 5 und 20 % in der Regel als angemessen. Die insoweit ergangenen Urteile können aber immer nur Richtlinien unabhängig vom jeweiligen Einzelfall sein und entfalten keine Allgemeingültigkeit.
Eine Mietminderung von 20 % (vereinzelt auch bis 30 %) wird allerdings nur dann angenommen werden können, wenn keine anderweitige Duschmöglichkeit besteht. Da Ihnen noch die Möglichkeit verbleibt, in der Badewanne zu duschen, dürfte eine Minderung der Miete zwischen 5 und 10 % angemessen sein. Sollte das Duschen in der Badewanne bequem möglich sein, geht die Tendenz eher in Richtung 5 %.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen und darf bei Unklarheiten auf die Nachfragefunktion verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 3. Juni 2011 | 08:02

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