Automatischer Eintrag in Webkatalog

20. Juni 2006 00:17 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


11:33

Guten Tag,

um Rechtsproblemen schon im Vorfeld zu vermeiden, habe ich die folgende Frage:

Ich möchte interessante Internetlinks in meinen Webkatalog (Tourismus) selbst einfügen.

Die Software holt sich dazu automatisch die Meta-Contents
(Beschreibung) und Meta-Keywords von der einzutragenden Webseite.

Respektive würde ich eine vorhandene Beschreibung übernehmen.

Ist dies rechtlich zulässig, oder wäre es ratsam, die jeweiligen Betreiber vorab darüber zu informieren (meist Hotelinhaber,Ferienhausbesitzer,Reiseportale,etc.)

Der Eintrag ist selbstverständlich kostenlos und ohne jegliche Verpflichtungen.

Danke vorab.

20. Juni 2006 | 01:00

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Frage!

Die Verlinkung anderer Seiten setzt nicht das Einverständnis der Seitenbetreiber voraus. Auch das Auslesen der Meta-Werte ist problemlos, da dies der Sinn und Zweck dieser Werte ist.

Die Übernahme der Beschreibung hingegen könnte urheberrechtliche Probleme aufwerfen. Ich rege an, diese Beschreibung in Zitatform zu übernehmen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


Rückfrage vom Fragesteller 20. Juni 2006 | 07:38

Guten Morgen und vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.

Welche Übernahme von Beschreibungen meinten Sie?

Darf ich die Meta-Tag Content Beschreibungen übernehmen ? (wie es auch Suchmasch. tun).

Oder bezieht sich die Einschränkung auf die Beschreibungen, die auf der Webseite zu lesen sind? Was Meta-Tags ja nicht sind.

Wenn ich auf Unterseiten verlinken möchte, sollte ich dann lieber vorher die Erlaubnis einholen? Oder wird dieses Anschreiben schon als Spam bewertet?

Vielen Dank vorab.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juni 2006 | 11:33

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Nachfrage.

Die Beschränkung bezieht sich auf Beschreibungen, die sich auf der Webseite selbst finden.

Deep Links sind zulässig, so lange Sie keine technischen Barrieren (Paßwort-Abfragen etc.) umgehen. Ess ollte für den Nutzer jedoch erkennbar sein, daß er auf eine Unterseite einer fremden Homepage gelangt.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

ANTWORT VON

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