Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die weitere Vorgehensweise wird davon abhängen, wie Sie die Badrenovierung mit der Firma vertraglich geregelt haben. Normalerweise, d.h. ohne spezielle vertragliche Regelung, wird der Werklohn erst nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten fällig.
Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie vereinbart haben, dass entsprechende Teilzahlungen nach Baufortschritt zu zahlen sind.
Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen:
1)
Ohne weiter Aufforderung, wird die Firma wohl nicht weiter tätig werden. Sollte der Werkvertrag keine spezielle Regelung enthalten, müssten Sie die Baufirma schriftlich unter Fristsetzung zur Fertigstellung auffordern.
2)
Auch dies hängt wiederum vom Werkvertrag ab. Sollte die Vorabzahlung vertraglich vereinbart sein, müsste diese geleistet werden und könnte gerichtlich eingeklagt werden.
3)
Den Hausschlüssel darf die Baufirma selbstverständlich nur so lange behalten, wei Sie dies dulden. Sie können diesen jederzeit herausverlangen, da Ihnen allein das Hausrecht zusteht.
4)
Da es sich bei den von Ihnen geschilderten Baumaßnahmen um sog. Einbauten handelt, können diese seitens der Baufirma nicht mehr entfernt werden.
5)
Ob die Firma eine Ratenzahlung akzeptiert, kann von hieraus nicht eingeschätzt werden. Jedenfalls bestünde keine Verpflichtung der Firma ein solche zu akzeptieren.
6)
Ein Rechtsanwalt vor Ort kann Ihnen sicherlich, wenn auch erst beratend, behilflich sein. Dieser könnte den entsprechenden Vertrag prüfen und feststellen, welche Ansprüche Sie haben.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
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