Urheber-Fotografie

| 12. Oktober 2010 09:33 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin selbständiger Fotograf und habe für einen Kunden Bilder für eine Broschüre bzw. einen Flyer gemacht. Diese habe ich ihm auch digital auf CD ausgeliefert. Die Abmachung, dass die Dateien auf der CD nur dem oben genannten Zweck dienen werden, erfolgte ausschließlich mündlich.

Der Kunde machte jedoch ohne Rücksprache mit mir zu halten eine Collage aus meinen Bildern und warb damit einen Monat lang auf einer Wandfassade von ca. 200qm Fläche.

Wie sind meine Erfolgschancen, wenn ich dagegen gerichtlich vorgehe?

Ich bedanke mich im Voraus

MfG A.Z.

12. Oktober 2010 | 10:22

Antwort

von


(207)
Wallstr. 1 A
18055 Rostock
Tel: 0381 51050515
Web: https://www.mv-recht.de
E-Mail:



Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich liegen die Verwertungsrechte für die Nutzung Ihrer Fotos bei Ihnen als Urheber.
Behauptet nun ein anderer, dass er Ihr Werk nutzen darf, dann muss er konkret darlegen und beweisen, dass er die hierfür erforderlichen Nutzungsrecht von Ihnen oder von einem Rechtsinhaber wirksam erworben hat.

Will nun der Nutzer die Fotos Werk auf mehrere Arten nutzen, muss er konkret darlegen und beweisen, dass er die dazu einschlägigen Rechte in dem von ihm behaupteten Umfang erworben hat. (so: BGH GRUR 1996, 123 )


Somit ist Ihr Kunde in der Beweislast dafür, dass er ach die Rechte zur Darstellung auf der Wandfassade erworben hat.
Sie müssen lediglich den Beweis darüber erbringen, dass Sie Urheber der Bilder sind.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung weitergeholfen zu haben.


An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.


Rechtsanwalt Mathias Drewelow
Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 14. Oktober 2010 | 09:40

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