Quelle gesucht

27. Mai 2010 11:23 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Datenschutzrecht


Beantwortet von


14:37

Ich benötige die Datenschutzrichtlinien/Bestimmungen und Zulässigkeiten für die Aufzeichnung von Telefonaten. Wer kann mir bitte eine präzise bzw. die richtige Quelle nennen.

27. Mai 2010 | 11:43

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist grundsätzlich strafbar, soweit dies unbefugt im Sinne des § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch erfolgt. Danach wird das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einem Tonträger mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Eine Befugnis zum Aufzeichnen von Telefongesprächen besteht nur dann, wenn die jeweiligen Gesprächspartner hierin eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

Im Weiteren greifen verschiedene Normen, die das Aufzeichnen unter bestimmten Bedingungen erlauben. Man findet solche Normen in der Strafprozessordnung, im Bundesdatenschutzgesetz, etc.

Es kommt aber auch darauf an, in welchem Bereich die Gespräche aufgezeichnet werden sollen.

Unter folgendem Link finden Sie zahlreiche wichtige Informationen für die verschiedenen Fallgruppen:

http://www.datenschutzwelt.de/?p=154

Gern kann ich Ihnen im Rahmen der Nachfrage noch konkreter Antworten, wenn Sie mir schildern, im welchem Rahmen die Aufzeichnung stattfinden soll.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 31. Mai 2010 | 14:33

Leider ist meine Frage nicht beantwortet, auch nicht mit dem Link. Ich hätte gerne die konkrete Quelle im Datenschutzgesetz, bezogen auf den Mitschnitt von Gesprächsinhalten.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Mai 2010 | 14:37

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Hier finden Sie das Bundesdatenschutzgesetz:

http://dejure.org/gesetze/BDSG

§§ 4 , 28 BDSG .

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1245)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER