Zollamt

6. Mai 2010 19:30 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

vor einem jahr hatte ich eine kontrole auf meinem von mir gepachteten Pferdehof. Meine Freundin die ebenfalls ihre Pferde in meinem stall hatte wurde beim ausmissten kontrolliert, sie war nicht angemeldet. Unsere abmachung war gewesen das sie mir beim ausmissten hilft ich dafür ihre Pferde kostenlos einstelle.

Den hof hatte ich insg. ca. 1,5 Jahre (gewerblich betrieben bzw. dafür ein gewerbe angemeldet) Einsteller hate ich nur 3,davon waren es aber alles nur freunde, der rest waren nur meine privaten pferde dort untergebracht, ich hatte einen einzelunternehmer beauftragt der mir bei den pferden half sowie ich. Teilweise haben meine Freunde auch mit ausgemisstet, freiwillig.

Inzwischen habe ich den hof zugemacht, es hat sich nicht rentiert,es ist mir nicht gelungen gewerblich diesen auf die beine zu stellen, ich habe keine einsteller von ausserhalb gewinnen können. Vor ca.4 Monaten bin ich nach Italien ausgewandert.

Jetzt schreibt mir meine freundin das das zollamt sie vorgeladen hat sowie meinen damaliegen verpächter. zollamt vernahm sie als zeuge gegen mich. Ich lebe aber nicht mehr in deutschland, warscheinlich habe ich auch irgendetwas vom zollamt erhalten weiss aber nicht was.

Was soll ich den tun? Mich selber beim zoll melden? Abwarten? Können die mich verhaften lassen weil ich nicht aussagen kann? Wer kann mir auskunft geben ob ein haftbefehl vorliegt?

Ich wusste nicht das nach so langer zeit noch was vom zoll kommt, ich habe es nicht erwartet.

Vielen Dank über eine Antwort.

mfg
maja

6. Mai 2010 | 20:13

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung des von Ihnen zur Prüfung überlassenen Vertrages sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.) Was soll ich den tun? Mich selber beim zoll melden? Abwarten?

Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren. Nach ihrer Sachverhaltsschilderung kann ich mir nicht erklären, wieso der Zoll hier überhaupt zuständig sein sollte.

Auch wenn es mit ihrem Gewerbe an sich oder eventuellen Steuerzahlungen Probleme gegeben haben sollte, wäre das Gewerbeaufsichtsamt oder eventuell das Finanzamt, grundsätzlich aber nicht der Zoll zuständig. Der Zoll ist grundsätzlich nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zuständig, also etwa wenn Sie handeln mit anderen Ländern betrieben haben. Dieses geht aus Ihrer Schilderung allerdings nicht hervor.

Bevor Sie keine förmliche Mitteilung vom Zoll an ihre Person gerichtet erhalten haben, sollten Sie sich keinesfalls beim Zoll melden, zumindest nicht, bevor Sie wissen was los ist.

Aus diesem Gesichtspunkt empfiehlt es sich, bei Ihrer Bekannten oder dem Verpächter einmal nachzufragen, was der Zoll denn genau wollte.

Sofern Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt beim Zoll melden oder einen konkreten Anhaltspunkt dafür zu haben, was überhaupt los ist, würden Sie nur Gefahr laufen, unbedachte Äußerungen zu tätigen, die Ihnen später nachteilig angelastet werden könnten.

Zu 2.)Können die mich verhaften lassen weil ich nicht aussagen kann?

Nein, verhaften lassen können wie sie grundsätzlich nicht. Dies wäre nur dann möglich, wenn Sie eine Straftat begangen hätten. Hierfür sind aber keine Anhaltspunkte ersichtlich zumindest nicht nach Ihrer Schilderung.

Zu 3.)Wer kann mir Auskunft geben ob ein Haftbefehl vorliegt?

Dass Sie keinen Haftbefehl erhalten haben, auch wenn Sie in Italien sind, ist ein Indiz dafür, dass gegen Sie kein Haftbefehl vorliegt, da auch ein Haftbefehl von Deutschland aus in Italien zustellbar ist.

Ansonsten könnten sie über einen Rechtsanwalt bei jeder Polizeidienststelle in Deutschland nachfragen lassen, ob ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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Tel. 0471/3088132
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Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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