Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung des von Ihnen zur Prüfung überlassenen Vertrages sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:
Zu 1.) Was soll ich den tun? Mich selber beim zoll melden? Abwarten?
Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren. Nach ihrer Sachverhaltsschilderung kann ich mir nicht erklären, wieso der Zoll hier überhaupt zuständig sein sollte.
Auch wenn es mit ihrem Gewerbe an sich oder eventuellen Steuerzahlungen Probleme gegeben haben sollte, wäre das Gewerbeaufsichtsamt oder eventuell das Finanzamt, grundsätzlich aber nicht der Zoll zuständig. Der Zoll ist grundsätzlich nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zuständig, also etwa wenn Sie handeln mit anderen Ländern betrieben haben. Dieses geht aus Ihrer Schilderung allerdings nicht hervor.
Bevor Sie keine förmliche Mitteilung vom Zoll an ihre Person gerichtet erhalten haben, sollten Sie sich keinesfalls beim Zoll melden, zumindest nicht, bevor Sie wissen was los ist.
Aus diesem Gesichtspunkt empfiehlt es sich, bei Ihrer Bekannten oder dem Verpächter einmal nachzufragen, was der Zoll denn genau wollte.
Sofern Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt beim Zoll melden oder einen konkreten Anhaltspunkt dafür zu haben, was überhaupt los ist, würden Sie nur Gefahr laufen, unbedachte Äußerungen zu tätigen, die Ihnen später nachteilig angelastet werden könnten.
Zu 2.)Können die mich verhaften lassen weil ich nicht aussagen kann?
Nein, verhaften lassen können wie sie grundsätzlich nicht. Dies wäre nur dann möglich, wenn Sie eine Straftat begangen hätten. Hierfür sind aber keine Anhaltspunkte ersichtlich zumindest nicht nach Ihrer Schilderung.
Zu 3.)Wer kann mir Auskunft geben ob ein Haftbefehl vorliegt?
Dass Sie keinen Haftbefehl erhalten haben, auch wenn Sie in Italien sind, ist ein Indiz dafür, dass gegen Sie kein Haftbefehl vorliegt, da auch ein Haftbefehl von Deutschland aus in Italien zustellbar ist.
Ansonsten könnten sie über einen Rechtsanwalt bei jeder Polizeidienststelle in Deutschland nachfragen lassen, ob ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de im
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht