falchberatung-bereicherung-bank

| 12. August 2007 01:09 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


als die bank ihre eigene immobillie an meine mutter verkauft hat
wurde ich als existenzgründerin rangezogen.die beratung erfolgte durch hausbank.mir wurde seitens der bank nahgelegt einzusteigen damit lfa gelder fliesen können,sonst kann meine mutter das objekt nicht finanzieren.
meine mutter hatte einen betrieb der dann in 2 betriebe gespaltet wurde.
ich bekamm den bereich der 1/3 der urspringlichen betriebes meine mutter ausmacht.
das waren genau 60.000 euro im jahr.zu diesem zeitpunkt war ich fällig mittellos und erwarb gerade diplom als betriebswirtin(FH)
im november 03 wurde mir dann eine lfa finnanzierung vorschlag vorgelegt-summe 215000.
dann wurde mir ein bankberater zu seite gestellt der mit mir gemeinsam einen bisnisplan ausgearbeitet hat.ich sollte 140000 zu gebäude renovierung und 75000 zu einrichtung bekommen.gleichzeitig sollte ich 4500 euro monatlich miete an meine mutter bezahlen.
danach wurden an die lfa seitens der bank anträge gestellt,die ich leider nie zu gesicht bekommen habe.
meine mutter hat dann am 30.12.03 den kaufvertrag zu erwerb der immobilie abgeschlossen.
erst halbes jahr später(juni 04) habe ich die dahrlensverträge mit der bank abgeschlossen.neben den 215000 euro musste ich noch für 367000 euro
als mitdahrlensnehmerin (mit meine mutter)dahrlensvertrag unterschreiben,obwohl sie allein eigentümerin ist.
dabei wurde ich von der bank unter druck gesezt.ich habe aus angst unterschrieben weil meine mutter bereits im nov.03 kaufvertrag unterschrieben hat.
die lfa verträge sind mit 80%ausfallsburgschaft.
bereits 2 monate nach betriebseröfnunng war ich bleiter.
ich fühle mich betrogen und benüzt,ich denke bank wollte nur ihre gebäude loswerden und hat mich zum erlangen von lfa gelder gebraucht.ich war doch finnanziel fällig überfördert und zu dem auch unerfahren.wie sollte ich die ganze dahrlens und miete bezahlen wenn ich doch einen teil des betriebes übernohmen habe,und das mit diese zahlen.heute weiss ich ,es war nie möglich diesen kapital dienst nie bedienen.
habe ich überhaupt eine chance zu klagen,zumall mir nur noch prozesskostenhilfe zu verfügung stehet.die bank hat mich doch falch beraten oder ?die dahrlensanträge die zur lfa gingen bekomme ich nicht,bank verweigert es,die lfa verweist auf bank-keine chance
was tun,gibt es einen anwalt bei ihnen der mich unter diese umstände vertreten wird.
Sehr geehrte Fragestellerin,

nach Ihrer Schilderung kommt eine Falschberatung bzw. ein sittenwidriger Darlehensvertragsabschluss möglicherweise in Betracht. Ihre Sachverhaltsschilderung ist diesbezüglich etwas unklar.

Allerdings müssen Sie die Tatsachen, die zu einer evtl. Falschberatung führen, beweisen, was naturgemäß sehr schwierig ist.

Ich rate Ihnen Folgendes: Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt (mit Schwerpunkt: Bank- und Kapitalmarktrecht) in Ihrer Nähe mit der Sache. Suchen Sie vorher alle Unterlagen über die Angelegenheit und überprüfen Sie, ob es Zeugen für eine evtl. Falschberatung oder Übervorteilung der Bank gab (z.B. Ihre Mutter). Wichtig wäre außerdem, die damaligen Bankberater konkret benennen zu können.

Sofern Ihr Anwalt nach Prüfung der Rechtslage Erfolgschancen sieht, können Sie auf jeden Fall klagen, notfalls über die Prozeßkostenhilfe. Sollte die Beratung durch einen Anwalt für Sie nicht erschwinglich sein, können Sie bei Ihrem Amtsgericht auch Beratungshilfe beantragen. Sie können damit diese Angelegenheit auch ohne entsprechendes Einkommen vollständig weiterverfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Schneider
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 12. August 2007 | 01:36

ich habe sie verstanden,ich habe den verdacht das die bank bei lfa antrag an den zahlen manipuliert hat,denn mit den angegebenen umsatz konnte ich nie den benötigte kapitalldienst bedienen.
wie komme ich an den eingreichte dahrlensanträge,denn die sind sicherlich ein wichtige beweis,kann ich die herausgabe von den anträge erzwingen??gericht oder??

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. August 2007 | 01:42

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Darlehensanträge bzw. die letztendlichen Verträge sollten Sie eigentlich noch in Kopie haben. Ansonsten sehe ich kein Problem, die Bank um eine Kopie anzufragen (Sie hätten genaugenommen sogar einen Anspruch darauf, aber ich denke, die Bank wird Ihnen die Anträge/Verträge ohne Weiteres in Kopie herausgeben). Beauftragen Sie aber bitte vorher einen Anwalt, da dann der Anwalt für Sie derartige Anträge und Bitten stellt, was i.d.R. besser wirkt und zu schnellerem Erfolg führt als wenn Sie als "normaler" Kunde dies tun.

MfG

Schneider
Rechtsanwalt

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"wenn sie meinem brief richtig gelesen hätten- dann hätten sie mir im nachsatz anders geantwortet.bei allem respekt aber das ist nicht faier "