bedrängt im Straßenverkehr

| 29. Mai 2009 21:21 |
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Verkehrsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin heute auf der Autobahn bedrängt worden. Ich fuhr mit ca. 120km/h erst auf der rechten Spur, vor mir mehrere Autos und ein LKW, dann wechselte ich zum Überholen auf die mittlere Spur, vor mir scherte ein Auto aus um ebenfalls den LKW zu überholen, da ich deutlich schneller fuhr blinkte ich links, ließ noch einen Wagen passieren und scherte dann aus, da das nachfolgende Auto auf der linken Spur nicht ganz so schnell fuhr wie der davor und noch 100m entfernt war. Dieses besagte Auto fuhr dann aber ungebremst auf, bremste erst ab als es bereits sehr nah war und betätigte dann mehrmals die Lichthupe, inzwischen fuhr ich sicherlich 140km/h, dann wechselte ich wieder auf die mittlere Spur, das Auto hupte nochmal und überholte. Die Beifahrerin fuchtelte mit den Armen, dann überholte das Auto noch ein Auto, wechselte dann auf die mittlere Spur und bremste ab. Ich überholte wieder, da besagtes Auto vielleicht noch 120km/h fuhr, ich aber weiter meine 140km/h fuhr. Während des Überholvorgangs auf einmal ein Blitz, den ich gar nicht so recht zuordnen konnte. Dann scherte das Auto wieder aus, als ich vorbei war und vielleicht zwei Autos weiter wieder auf die mittlere Spur gewechselt hatte, überholte mich, nochmal zwei Blitze, eine wild gestikulierende Beifahrerin und ich Begriff, dass sie Fotos von mir gemacht hat.
Nun meine Frage, ich habe Sorge, dass diese Personen mich anzeigen und irgendeine Geschichte erfinden. Schließlich waren die zu zweit und ich alleine im Auto...und sie waren wahnsinnig genug diese Aktion mit den Fotos zu bringen...
Soll ich dann lieber sie anzeigen wegen des Drängelns auf der Autobahn? Ich habe hier mehrere Artikel gelesen, unter anderem auch den (Stichort "Führerschein beschlagnahmt"), wo einem der Führerschein abgenommen wurde...und habe keine Lust, dass mir der Führerschein abgenommen wird weil irgendwelche Wahnsinnigen sich für einen ihnen nicht schnell genug gehenden Überholvorgang rächen wollen.
Ich habe bisher keine Vergehen im Straßenverkehr gehabt.
Normal würde ich niemanden anzeigen, weil sowas ja doch eher im Sand verläuft, vor allem wenn man nicht einmal Zeugen hat und am Ende ärgert man sich vielleicht eine halbe Sekunde über die Lichthupe und die normale Hupe, aber letztendlich ist es nichts, was einem den Tag verderben sollte...

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für die Online – Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann – insbesondere bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe – den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllen und zwar auch dann, wenn es im innerörtlichen Verkehr stattfindet. Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.

So entschied die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 29. März 2007; 2 BvR 932/06.

Mit einem Strafantrag befänden Sie sich also in bester Gesellschaft, zumal das Bundesverfassungsgericht den Straftatbestand der Nötigung bereits bei zu dichtem Auffahren im innerörtlichen Straßenverkehr für möglich erachtet!

Welchen Ausgang ein Strafverfahren letztlich nehmen würde, kann nicht wirklich seriös prognostiziert werden, da es von einer Vielzahl von Umständen abhängt, insbesondere auch davon, ob die Beifahrerin vor Gericht bei der Wahrheit bleibt.

Zwar müssen Zeugen, so auch die fotografierende Beifahrerin, die Wahrheit aussagen. Gemäß § 154 StGB wird Meineid schließlich mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet, worüber der Richter die Zeugin freilich vorschriftsgemäß belehren würde.

Dennoch ist Ihre Befürchtung, dass die Beifahrerin, sei es aus Gefälligkeit gegenüber dem Drängler, sogar eine Falschaussage machen könnte, nicht abwegig.

Ob Sie gemäß § 158 StPO bei der zuständigen staatlichen Stelle Strafantrag anbringenden wollen, sollten Sie von taktischen Erwägungen wie z.B. „wer zuerst kommt mahlt zuerst“ nicht abhängig machen. "Zwei Zeugen gegen einen ist wie beim Fußball 2:1" gilt vor Gericht nicht, zumal die Gerichte die Glaubhaftigkeit einzelner Zeugenaussagen meist sehr wohl zu beurteilen wissen.

Eine Beweiskraft der Fotos zu Ihren Lasten ist äußerst fragwürdig.

Schließlich wurden besagte Fotos unter Umständen sogar unter Missachtung der gesetzlichen Abstandsvorschriften geschossenen. Vielleicht hat die Beifahrerin damit sogar den Freund der Nötigung im Straßenverkehr überführt?

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben und stünde Ihnen im Rahmen eines Mandates erforderlichenfalls gerne zur Seite. Ich wünsche trotz oder gerade auf Grund des Ärgers auf der Autobahn ein schönes und erholsames Pfingstwochenende.

Bei Unklarheiten können Sie selbstverständlich über die kostenfreie Nachfragefunktion bei mir nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 29. Mai 2009 | 22:31

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