b2b Arbeitsvertrag

20. April 2023 15:27 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Fragen zum Status unabhängiger Vertragspartner

Hallo!

Ich habe einen Remote Job gefunden und einen Vertrag bekommen, Nun ist es so das sich der Arbeitgeber außerhalb Deutschlands befindet und daher wollen Sie das ich einen B2B Vertrag unterschreibe. Folgende punkt steht im Vertrag: "Our cooperation is contingent upon the Contract signed and returned to HR Department, supplied with passport, tax identification number, private-entrepreneur registration documents and bank details."
Muss ich eine gewerbe anmelden oder wie soll ich vorgehen ?
Ich will natürlich nichts unrechtes tun und in die Scheinarbeit geraten.
Eingrenzung vom Fragesteller
20. April 2023 | 15:41
20. April 2023 | 19:10

Antwort

von


(697)
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Sie werden nach der Schilderung als independent contractor, somit als unabhängiger Auftragnehmer, auch freier Mitarbeiter genannt, beschäftigt. Ebenfalls sollen Sie private-entrepreneur registration documents, d.h. Registrierungsunterlagen für Privatunternehmer – Gewerbeanmeldung- übersenden. Somit sollen Sie auf selbständiger Basis arbeiten. Sie müssen ein Gewerbe anmelden, die entsprechende Meldung beim Finanzamt vornehmen, die Steuern direkt mit dem Finanzamt klären bzw. an dieses zahlen und Sie müssen selbst die Krankenversicherung abschließen und vollständig zahlen und die anderen Sozialversicherungen (z.B. Rente).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
https://www.anwaltskanzlei-sperling.de/wp-content/uploads/2018/06/Hinweise-zur-Datenverarbeitung.pdf

https://www.anwaltskanzlei-sperling.de/datenschutz/



Rückfrage vom Fragesteller 21. April 2023 | 13:19

Vielen dank für Ihre Antwort! Ich hätte noch eine Frage und zwar wie vermeide ich Scheinselbstständigkeit ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. April 2023 | 13:41

Folgende Punkte sollten nicht vorliegen:

Feste Arbeitszeiten wie zum Beispiel bei Schichtdienst
Eine feste Integration in Prozesse oder die Infrastruktur des Auftraggebers
Arbeit in den Räumen des Auftraggebers
Unmittelbare Weisungsbefugnis des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Aufgaben
Keine Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch den „Selbstständigen"
Reporting-Pflichten gegenüber dem Auftraggeber
Feste Bezüge
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Urlaubsanspruch, Absprache von Urlaubszeiten mit anderen Arbeitnehmern

Eine individuelle Prüfung kann nur unter Kenntnis des Vertrages etc. erfolgen.

ANTWORT VON

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