Zweitwohnsitz EU-Ausland und Bürgergeld in Deutschland

7. Dezember 2023 08:59 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


12:51
Der Fragesteller möchte im EU-Ausland (Irland)
einen ordentlichen Wohnsitz begründen, um dort
seinen Führerschein zu machen. In Deutschland bezieht
er Bürgergeld. Ist es möglich das Bürgergeld laufen
zu lassen und weiterhin in Deutschland angemeldet
bleiben, wenn er nicht länger als 3 Wochen im Kalenderjahr weg ist?
Wichtige Frage: Kann er auch mehrmals im Jahr
höchstens 3 Wochen weg sein?
7. Dezember 2023 | 09:23

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es möglich, einen Wohnsitz im Ausland zu begründen und gleichzeitig in Deutschland gemeldet zu sein. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Anmeldung eines Wohnsitzes im Ausland Auswirkungen auf den Bezug von Sozialleistungen in Deutschland haben kann.
In Bezug auf das Bürgergeld ist zu beachten, dass dieses nur an Personen gezahlt wird, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr ist dabei grundsätzlich unschädlich. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Auslandsaufenthalte bei der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen.
Wenn Sie jedoch mehrmals im Jahr für jeweils bis zu drei Wochen ins Ausland gehen, könnte dies dazu führen, dass die Behörden Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland sehen. Dies könnte dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Bürgergeld entfällt, weil Sie für das Jobcenter nicht mehr erreichbar wären.
In Bezug auf den Führerscheinerwerb in Irland ist zu beachten, dass Sie dort einen ordentlichen Wohnsitz begründen müssen. Dies setzt in der Regel einen Aufenthalt von mindestens 185 Tagen im Jahr voraus. Es könnte daher schwierig sein, gleichzeitig in Deutschland gemeldet zu sein und Sozialleistungen zu beziehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 7. Dezember 2023 | 09:44

Es ist schwierig, aber nicht unmöglich?

Wäre folgendes Szenario denkbar:
Der Fragesteller fliegt ca. 1 Woche nach Irland zu einem Bekannten, der ihm vertraglich
zugesichert ein Zimmer für mindestens 185 Tage überlässt, wenn der im Gegenzug
die Stromrechnung übernimmt.
Also meldet der Fragesteller den Strom auf seinen Namen
an und zahlt für die ganze Wohnung.
Des weiteren meldet er noch Handy, Bankkonto, Vereinsmitgliedschaft auf sich an.
Dann macht er in Irland Führerschein und bewirbt sich danach für Fahrerjobs.

Sofern er nichts finden, muss er wieder zurück nach Deutschland, wo er Bürgergeld
bezieht. Natürlich achtet er dann peinlich genau darauf, dass er insgesamt höchstens 21 Tage in Irland verbringt, indem er Dinge möglichst über das Internet regelt und meistens nur
2-3 Tage verbleibt.

Hat das Amt das Recht auf Bewegungsdaten (Passkontrolle an Flughäfen etc.) zu zugreifen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Dezember 2023 | 12:51

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Unmöglich ist Ihr Vorgehen dann, wenn Sie die 3 Wochen im Jahr überschreiten und das Jobcenter dies erfährt (hiezu wären Sie im Rahmen der Mitwirkungspflichten auskunftspflichtig). Das Jobcenter hat keinen Rechtsanspruch Ihren Reisepass einzusehen oder auf die Daten am Flughafen zuzugreifen.

Achten Sie darauf, dass die 3 Wochen nicht überschritten werden und zeigen Sie Ihre Abwesenheit rechtzeitig an. Dann sollte auch nichts passieren.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

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