Ihre Freundin könnte genausowenig für Ihre Schuden herangezogen werden, wenn diese bei der Begründung der Verbindlichkeit nicht mitzuerzeichnet hatten oder Sie stellvertretend gehandelt haben. Das gleiche gilt auch für alle anderen Personen Ihres Haushaltes.
Gegen die Nutzung des Kontos Ihrer Lebenspartnerin ist auch nichts einzuwänden, soweit Sie das Konto nicht dazu verwenden Beträge die Ihrem Insolvenzverwalter/Treuhänder zustehen zu verheimlichen. Auf jeden Fall sollten Sie ihm mitteilen, dass Sie mangels eigenen Kontos derzeit die Kontoverbindung Ihrer Lebenspartnerin als Zahlstelle nutzen.
Die Unterhaltsansprüche seit Beginn des Insolvenzverfahrens sind aus Ihren Einkünften zu bezahlen, soweit Sie über Einkünfte verfügen. Unter die Einkünfte fallen auch das ALG II, Kindergeld und andere Leistungen. Soweit diese Einkünfte unter 800 EUR sind, springt meist das Jundendamt ein, jedoch wird das Jugendamt die Ansprüche noch gegen Sie verfolgen. Die Unterhaltsansprüche aus der Zeit zuvor, sind Insolvenzforderungen und sind von dem Jugendamt beim Insolvenzverwalter anzumelden. Soweit Sie über Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis verfügen und Ihrem Kind Unterhalt schulden, sind Einkünfte erst über EUR 1.359,99 pfändbar, allerdings müssen Sie dann auch den Unterhalt bezahlen.
Ich hoffe, ich habe alle Fragen herausgelesen.
Ich wünsche Ihenen alles Gute
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Glahn, Rechtsanwältin
Vielen Dank für Ihre Antwort,drotzdem muss ich da nochmals nachfragen. Mein Sohn ist 12 jahre und bekommt keinerlei Unterstützung mehr von Amtswegen, die bis dahin aufgelaufenen Unterhaltsschulden auf Seiten der Mutter und des JA sind in der Insolvenzmassse schon inbegriffen,mir ging es darum um die neuen laufenden anfallenden Unterhaltsschulden, da ich zur Zeit nicht in arbeit bin (wegen der Insolvenz,bekomme ich schlecht arbeit weil der Insolvenverwalter mir das 800,-€ wertige auto genommen hat).Und auf das Konto gehen nur die ALGII Zahlungen sowie die normalen Abbuchungen,und ab und zu ein paar Ebay verkäufe aus meinen Besitz,muss ich diese auch melden. Desweiteren habe ich heute hier gelesen das etwaige Nebenkostenzahlung auch an den Insolvenzverwalter gehen müssen,aber geleichzeitig will die Arge diese Geld auch, aber dieses wurde wegen Rückstände der Genossenschaftsanteile von der selbigen einbehalten,wie und was muss ik da tuen?MFG
Sehr geehrter Fragensteller,
die derzeit offenen Unterhaltansprüche sind Neuschulden, die von der aktuellen Insolvenz nicht erfasst werden. Wenn Sie gerade mal selbst zum Leben haben, kann man von Ihnen nicht die Leistung von weiterem Unterhalt fordern. Dem Grund nach müssen Sie alle Einnahmen dem Treuhänder melden, auch wenn es sich um Einnahmen aus Verkäufen aus dem unpfändbaren Vermögen handelt. Wenn wie bei der Nebenkostenersatttung diesen Betrag noch jemand beansprucht, so müssen Sie auch das dem Treuhänder mitteilen. Sie sollten auch der ARGE das Insolvenzverfahren anzeigen, dann klären diese mit dem Treuhänder, wem das Geld zusteht.
MfG Glahn, Rechtsanwältin