Zugeparkt

| 21. Juli 2012 09:44 |
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Generelle Themen


Bitte werfen Sie einen Blick auf folgende Bilder:

http://www.mkbox.de/car/car.html

Es ist das zweite mal, dass mein Wagen (der rote Smart) so knapp zugeparkt wurde von dem Audi-Fahrer. Ich denke nicht, dass ich ohne Schrammen aus der Lücke heraus kommen könnte, zumal durch den Kantstein das Manövrieren noch weiter erschwert wird. Der Smart braucht Gas, damit er die Steine wieder hoch kommt beim Vor und Zurück, da ist aber kein Platz da, um Gas zu geben, bzw. rechtzeitig zu Bremsen.

Die Einfahrt gehört dem Audi-Fahrer, bzw. der Firma, dort drinnen sind aber keine Autos, sondern nur Müllcontainer. Ich parke bereits extra so nah an der Laterne, damit ich möglichst nichts von der Auffahrt belege. Ich denke, der Fahrer parkt erneut so nah an mir, um mich zu erziehen, damit ich da gar nicht mehr parke. Der Platz zwischen unseren Autos ist so eng, dass man als Fußgänger nur seitlich durchlaufen kann, wie man auf den Bildern erkennen kann.

Da ich genauso KFZ-Steuern zahle und der Wagen aufgrund seiner Kürze gut zwischen Auffahrt und Laterne passt, die Fläche auch als Parkplatz ausgewiesen ist, will ich auf die Parkmöglichkeit nicht verzichten.

Da dies schon das zweite mal ist und ich den Wagen am morgigen Abend nutzen will, möchte ich wissen, wie ich rechtlich damit umgehen kann, dass ich so zugeparkt werde. Zählt das, wie der andere Fahrer mich zugeparkt hat, als Nötigung? Ist eine Anzeige in diesem Fall sinnvoll? Was kann ich noch rechtlich erreichen?

Ich kann mein Fahrzeug so nicht benutzen, denn ich muss davon ausgehen, dass ich sein/mein/unser beide/die Straßenlaterne beschädige beim Ausparkversuch.

Viele Grüße aus Hamburg
Sehr geehrter Ratsuchender,

guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

In der Tat dürfte es schwierig sein, Ihren PKW aus der Parklücke auszuparken ohne Beschädigungen an Ihrem PKW, dem Audi oder der Laterne zu verursachen.

Sie haben nun mehrere Möglichkeiten.

Wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei, damit diese den Audi entfernt und diesen entweder umsetzt oder abschleppt.

Sofern Sie öfter immer wieder vom gleichen Fahrer zugeparkt werden, können Sie auch eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen. Bevor Sie das machen, sollten Sie aber für jedes Zuparken die entsprechenden Beweise ( Fotos, Zeugen etc. ) gesammelt haben.

Weiter können Sie auch zivilrechtlich gegen das ständige Zuparken vorgehen und Unterlassung verlangen. Bevor man hier jedoch gerichtlich vorgeht, sollte man zunächst außergerichtlich ein entsprechendes Abmahnschreiben versenden und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten verschafft.

Mit freundlichen Grüßen aus Achim,

Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers 23. Juli 2012 | 10:07

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