Sehr geehrter Ratsuchender,
guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:
In der Tat dürfte es schwierig sein, Ihren PKW aus der Parklücke auszuparken ohne Beschädigungen an Ihrem PKW, dem Audi oder der Laterne zu verursachen.
Sie haben nun mehrere Möglichkeiten.
Wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei, damit diese den Audi entfernt und diesen entweder umsetzt oder abschleppt.
Sofern Sie öfter immer wieder vom gleichen Fahrer zugeparkt werden, können Sie auch eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen. Bevor Sie das machen, sollten Sie aber für jedes Zuparken die entsprechenden Beweise ( Fotos, Zeugen etc. ) gesammelt haben.
Weiter können Sie auch zivilrechtlich gegen das ständige Zuparken vorgehen und Unterlassung verlangen. Bevor man hier jedoch gerichtlich vorgeht, sollte man zunächst außergerichtlich ein entsprechendes Abmahnschreiben versenden und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten verschafft.
Mit freundlichen Grüßen aus Achim,
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:
In der Tat dürfte es schwierig sein, Ihren PKW aus der Parklücke auszuparken ohne Beschädigungen an Ihrem PKW, dem Audi oder der Laterne zu verursachen.
Sie haben nun mehrere Möglichkeiten.
Wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei, damit diese den Audi entfernt und diesen entweder umsetzt oder abschleppt.
Sofern Sie öfter immer wieder vom gleichen Fahrer zugeparkt werden, können Sie auch eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen. Bevor Sie das machen, sollten Sie aber für jedes Zuparken die entsprechenden Beweise ( Fotos, Zeugen etc. ) gesammelt haben.
Weiter können Sie auch zivilrechtlich gegen das ständige Zuparken vorgehen und Unterlassung verlangen. Bevor man hier jedoch gerichtlich vorgeht, sollte man zunächst außergerichtlich ein entsprechendes Abmahnschreiben versenden und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten verschafft.
Mit freundlichen Grüßen aus Achim,
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt