Zugang einer Kündigung, Postfach statt Postadresse.

22. März 2019 00:13 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Einem Arbeitgeber wird vom Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitsvertrags am 16.03. mittels Einwurf-Einschreiben an dessen Postadresse gesendet (Firmenname, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort). Statt in den Briefkasten des Arbeitgebers wird das Einwurf-Einschreiben am 19.03. in das Postfach des Arbeitgebers eingelegt. Der Arbeitgeber holt das Einwurf-Einschreiben aber erst am 22.3. aus seinem Postfach ab. Ab wann gilt das Einwurf-Einschreiben in diesem Fall als zugangen?
22. März 2019 | 04:55

Antwort

von


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E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Bei Zustellung an ein Postfach des Empfängers hat das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 04.12.2006, Az. 14 SA 873/06 festgestellt, dass die im Postfachvertrag festgelegte Obliegenheit, das Postfach zumindest einmal wöchentlich zu leeren, den maximalen Zeitraum darstellt, innerhalb dessen von einer Kenntnisnahme ausgegangen werden kann. Ein Absender, der eine Briefsendung in ein solches Postfach einwirft, kann – auch weil die Postfachbedingungen öffentlich zugänglich sind – davon ausgehen, dass der Empfänger das Postfach zumindest wöchentlich leeren wird und daher spätestens sieben Tage nach Einwurf Kenntnis genommen hat.
Das bedeutet in Ihrem Fall, dass Sie nicht von einem Zugang der Kündigungserklärung bei Einlage in das Postfach ausgehen können, sondern erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme seitens des Empfängers am 23.03.

Mit freundlichen Grüßen


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