Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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da das Bürgergeld dem Leistungsempfänger zum 1. eines Monats zur Verügung stehen soll, wird es am Ende des vorangegangenen Monats gezahlt.
Für Sie bedeutet das, dass die Zahlung Ende August für den Monat September ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Vielen, Dank, ja das verstehe ich ja.
Es geht um die Einkünfte (ich rechne dies selber nach) pro Monat.
Heißt, die September Zahlung rechne ich in den September ein? Und wenn Nachzahlungen für z.B für Juli im August überwiesen werden vom Jobcenter, rechne ich diese mit zu den Einkünften Juli?
Sehr geehrte Ratsuchende,
im Rahmen des Bezugs von Bürgergeld gilt das sogenannte Zuflussprinzip.
Das bedeutet, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es Ihnen zufließt.
Für Ihren Fall wird die Nachzahlung für Juli, die Sie erst im August erhalten haben im Monat August angerechnet und NICHT rückwirkend im Monat Juli.
Das folgt aus dem Zuflussprinzip. Sie erhalten im August Einnahmen und diese dann wgen dieses Prinzips auch im August anzurechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechstanwältin
Sylvia True-Bohle