Sehr geehrter/e Fragesteller/in,
auf Grundlage Ihrer Angaben antworte ich im Rahmen der hier vorgesehenen überschlägigen Prüfung einer Angelegenheit und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie Sachen im Inland erworben haben und diese im Wert oberhalb der Zollfreigrenze auf einer Reise mitführen, sind Sie verpflichtet bei der Wiedereinreise den Erwerb im Inland nachzuweisen.
Schon von daher sollten Sie für alle Anschaffungen Belege und Quittungen aufbewahren, da Sie diese im Nachgang zu einer Zollkontrolle dann von zu hause aus an den Zoll senden und so den Erwerb im Inland nachweisen können.
Bei Wertsachen (z.B. Uhren, Musikinstrumenten etc.) bietet es sich daher an, dass Sie sich die Mitnahme ins Ausland bereits beim Zoll am Flughafen bestätigen lassen.
Sie bekommen dann beim Zoll eine Bescheinigung auf welcher der Gegenstand und seine Merkmale nebst dem Wert aufgeführt sind.
Bei der Einreise legen Sie diese Bescheinigung beim Zoll vor.
Dieser vergleicht die Angaben in der Bescheinigung mit dem Gegenstand, welche Sie mitbringen.
auf Grundlage Ihrer Angaben antworte ich im Rahmen der hier vorgesehenen überschlägigen Prüfung einer Angelegenheit und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie Sachen im Inland erworben haben und diese im Wert oberhalb der Zollfreigrenze auf einer Reise mitführen, sind Sie verpflichtet bei der Wiedereinreise den Erwerb im Inland nachzuweisen.
Schon von daher sollten Sie für alle Anschaffungen Belege und Quittungen aufbewahren, da Sie diese im Nachgang zu einer Zollkontrolle dann von zu hause aus an den Zoll senden und so den Erwerb im Inland nachweisen können.
Bei Wertsachen (z.B. Uhren, Musikinstrumenten etc.) bietet es sich daher an, dass Sie sich die Mitnahme ins Ausland bereits beim Zoll am Flughafen bestätigen lassen.
Sie bekommen dann beim Zoll eine Bescheinigung auf welcher der Gegenstand und seine Merkmale nebst dem Wert aufgeführt sind.
Bei der Einreise legen Sie diese Bescheinigung beim Zoll vor.
Dieser vergleicht die Angaben in der Bescheinigung mit dem Gegenstand, welche Sie mitbringen.