5. November 2024
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14:40
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um Ihre Ärzte als Zeugen zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht zu laden, sollten Sie einen formellen Antrag auf Zeugenladung beim Gericht stellen. In diesem Antrag sollten Sie klar darlegen, warum die Aussagen dieser Ärzte für Ihren Fall relevant sind und welche konkreten Informationen sie bezeugen können. Es ist wichtig, dass Sie die Relevanz der Zeugenaussagen für die Frage der Geschäftsunfähigkeit deutlich machen, da das Gericht nur dann Zeugen lädt, wenn deren Aussagen als entscheidungserheblich angesehen werden.
Sie können in Ihrem Antrag auch angeben, dass Sie sich auf die Aussagen Ihres Hausarztes, Facharztes und der Chefärztin beschränken möchten, um die Anzahl der Zeugen zu reduzieren. Dies zeigt dem Gericht, dass Sie die Relevanz der Zeugenaussagen abgewogen haben und nur die wichtigsten Zeugen benennen.
Es ist ratsam, den Antrag schriftlich und so früh wie möglich vor der Verhandlung einzureichen, damit das Gericht genügend Zeit hat, die Zeugenladung zu veranlassen. Achten Sie darauf, die vollständigen Namen und Adressen der Ärzte anzugeben, damit das Gericht die Ladungen korrekt zustellen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt