Wohnungsrenorvierung

27. April 2006 20:03 |
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Schadensersatz


Sehr geehrte Damen und Herren,

habe eine Baufirma mit Renorvierung meines Bades beauftragt. Die Kosten beliefen sich auf ca. 18000 €. 6000€ habe ich als Anzahlung geleistet; Rest ist noch offen. 60 % des Bades ist fertig! Da jedoch der Restbetrag noch offen ist, hat die Baufirma die Arbeiten gestoppt und wartet auf die Zahlung! Da ich jedoch aus privaten Gründen kurzfristig nicht in der Lage bin die noch offenen Betrag in nächster Zeit zu bezahlen habe ich folgende Fragen:
1. Welche weitere Vorgehensweise wird die Baufirma einschlagen?
2. Werden rechtliche Schritte eingeschaltet?
3. Kann die Baufirma mein Hausschlüssel so lange behalten? ( Für die Renorvierungsarbeiten übergab ich ein Schlüssel zur problemlosen Zutritt in die Wohnung)
4. Können die Arbeiten rückgängig gemacht werden in dem die Firma z.B. die Fliesen wieder kaputt schlägt oder die neue Badewanne mitnimmt ?
5. Kann ich über die Restsumme eine Ratenzahlung mit denen vereinbaren somit die Arbeiten auch abgeschlossen werden können?
6. Kann ich einen Rechtsanwalt hiermit beauftragen?
Ich merke nochmal an, dass von mir knapp 6000 € bezahlt worden sind!
Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die weitere Vorgehensweise wird davon abhängen, wie Sie die Badrenovierung mit der Firma vertraglich geregelt haben. Normalerweise, d.h. ohne spezielle vertragliche Regelung, wird der Werklohn erst nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten fällig.

Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie vereinbart haben, dass entsprechende Teilzahlungen nach Baufortschritt zu zahlen sind.

Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen:

1)
Ohne weiter Aufforderung, wird die Firma wohl nicht weiter tätig werden. Sollte der Werkvertrag keine spezielle Regelung enthalten, müssten Sie die Baufirma schriftlich unter Fristsetzung zur Fertigstellung auffordern.

2)
Auch dies hängt wiederum vom Werkvertrag ab. Sollte die Vorabzahlung vertraglich vereinbart sein, müsste diese geleistet werden und könnte gerichtlich eingeklagt werden.

3)
Den Hausschlüssel darf die Baufirma selbstverständlich nur so lange behalten, wei Sie dies dulden. Sie können diesen jederzeit herausverlangen, da Ihnen allein das Hausrecht zusteht.

4)
Da es sich bei den von Ihnen geschilderten Baumaßnahmen um sog. Einbauten handelt, können diese seitens der Baufirma nicht mehr entfernt werden.

5)
Ob die Firma eine Ratenzahlung akzeptiert, kann von hieraus nicht eingeschätzt werden. Jedenfalls bestünde keine Verpflichtung der Firma ein solche zu akzeptieren.

6)
Ein Rechtsanwalt vor Ort kann Ihnen sicherlich, wenn auch erst beratend, behilflich sein. Dieser könnte den entsprechenden Vertrag prüfen und feststellen, welche Ansprüche Sie haben.


Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
-Rechtsanwalt-

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Rückfrage vom Fragesteller 27. April 2006 | 20:30

Herr Rechtsanwalt vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen:

In meiner einmaligen Nachfrage würde ich gerne wissen, ob ich einen speziellen Anwalt mit Fachbereich beauftragen soll und wie hoch wären in diesem Falle die RA Kosten! Forderungshöhe knapp 12 000 € ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. April 2006 | 20:37

Bei einem Streitwert von 12.000,- € können Rechtsanwaltsbegühren in verschiedener Höhe, je nach Tätigkeit des Anwalts, anfallen.

Die einfache erste Beratung kann hierbei bis zu 190,- € kosten. Die außergerichtliche Vertretung wird etwa 700,- € kosten. Die gerichtliche Geltendmachung kann bis zu 1300,- € an Rechtsanwaltsgebühren verursachen.

In Ihrem Fall werden Sie einen Spezialisten nicht benötigen. Das Werkvertragsrecht dürfte jeder Kollege beherrschen.

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